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Wahlaufruf zur DFG-Fachkollegienwahl 2023

23.03.2023 | thws.de, Pressemeldung

2023 ist Wahljahr: In der diesjährigen DFG-Fachkollegienwahl werden die Mitglieder der Fachkollegien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) für die Dauer von vier Jahren neu gewählt. Die THWS hat sich erfolgreich für eine Wahlstelle qualifiziert, sodass ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der Wahl teilnehmen können.

Die DFG bildet die Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft in Deutschland. Sie fördert Forschung höchster Qualität an Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen. In den Fachkollegien soll die Wissenschaft in ihren vielfältigen Disziplinen und Formen erfasst und es sollen die wissenschaftlichen Interessen der verschiedenen Fächer vertreten werden. Die Aufgaben der DFG sind vielfältig. Sie gestaltet unter anderem Rahmenbedingungen und Standards des wissenschaftlichen Arbeitens mit, finanziert Forschungsvorhaben und führt Verfahren zur Begutachtung, Bewertung und Auswahl von Forschungsanträgen durch. Im Jahr 2021 standen der DFG ca. 3,6 Milliarden Euro von Bund und Ländern zur Verfügung, mit denen rund 31 600 Vorhaben gefördert wurden.

Erfüllt eine wissenschaftliche Einrichtung bestimmte Voraussetzungen wie die Einbindung in das deutsche Wissenschaftssystem, gemeinnützige oder vollständige öffentliche Trägerschaft und hat mehr als hundert wissenschaftlich forschende Angehörige, die sich als Wahlberechtigte qualifizieren, kann sie eine Wahlstelle für die Fachkollegienwahl beantragen und nach Zustimmung durch die DFG eine Wahlstelle einrichten. Die THWS konnte erfolgreich eine Wahlstelle beantragen und sich für das Wahlverfahren 2023 qualifizieren. Die Stimmabgabe durch die Wahlberechtigen erfolgt in einer Online-Wahl über das Internet.

Neben der Zugehörigkeit zur THWS setzt die aktive Wahlberechtigung das Vorliegen bestimmter persönlicher Qualifikationen voraus. Für die Wahl qualifizieren sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die vor dem ersten Tag der Wahlfrist ihr Studium abgeschlossen und ihre mündliche Doktorprüfung bestanden haben sowie Professorinnen und Professoren (einschließlich Juniorprofessorinnen und -professoren), die zum Zeitpunkt der Wahl forschend tätig sind. Die Voraussetzungen für eine aktive Wahlberechtigung sind auf der Website der Deutschen Forschungsgemeinschaft einsehbar.

Die THWS ruft alle Wahlberechtigen dazu auf, im Wahlzeitraum vom 23. Oktober 2023 bis 20. November 2023 an der Wahl teilzunehmen. Die Ausgabe der Wahlunterlagen an die Wahlberechtigten erfolgt Ende September über die Dekanate der Fakultäten, die diese dann persönlich übergeben. Wahlunterlagen an Emeriti, Beurlaubte und Wahlberechtige in Elternzeit werden postalisch übersandt.

Nutzen Sie bei der Wahl 2023 Ihre Chance, denn Ihre Stimme in der Wissenschaft zählt!