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W1-Nachwuchsprofessuren (Tandem-Modell)

 

Auf Basis des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes pilotiert die THWS das Qualifizierungsprogramm „Nachwuchsprofessur“. Im Rahmen einer Nachwuchsprofessur können geeignete Bewerberinnen und Bewerber die ihnen noch fehlenden Einstellungsvoraussetzungen für eine Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften nach Art. 57 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 BayHIG erwerben. Nach einem erfolgreichen Abschluss des Programms und einer positiven Evaluation ist es beabsichtigt, die Nachwuchsprofessur nach Art. 58 Abs. 4 BayHIG in eine W2-Professur auf Lebenszeit umzuwandeln (sog. Tenure-Track). Nachwuchsprofessuren werden öffentlich durch die Hochschule ausgeschrieben und über ein reguläres Berufungsverfahren vergeben. Initiativbewerbungen sind nicht möglich. Hier finden Sie aktuell ausgeschriebene Nachwuchsprofessuren.

Bewerberinnen und Bewerber können bei einer Nachwuchsprofessur zwischen zwei Qualifizierungswegen wählen, um jeweils eine noch fehlende Einstellungsvoraussetzung für eine W2-Professur auf Lebenszeit zu erwerben: Praxis-Track oder Promotions-Track. Bei beiden Qualifizierungswegen erfolgt eine Anstellung an der THWS als Nachwuchsprofessorin beziehungsweise als Nachwuchsprofessor im Beamtenverhältnis auf Zeit in der Besoldungsgruppe W1.

Promotions-Track: Berufserfahrene mit sehr gutem Masterabschluss, die nach ihrem Hochschulstudium mindestens fünf Jahre berufliche Praxis nachweisen können, von denen mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs absolviert wurden, können die notwendige besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit in Form einer kooperativen Promotion innerhalb einer Programmdauer von 44 Monaten erwerben. Die Betreuung der Promotion erfolgt dabei durch Professorinnen und Professoren der THWS und der jeweiligen Partneruniversität.

Praxis-Track: Herausragende Post-Docs ohne oder mit nicht ausreichender Berufserfahrung erlangen die erforderliche dreijährige außerhochschulische berufliche Praxis in einem renommierten Kooperationsunternehmen der THWS innerhalb einer Programmdauer von 39 Monaten*.

Grafik zu Praxis- und Promotions-Track bei W1-Professuren

Bei beiden Qualifizierungswegen stehen den Teilnehmenden jeweils zwei Mentorinnen beziehungsweise Mentoren zur Seite, die sie individuell auf dem Weg zur Lebenszeitprofessur unter-stützen. Neben dem individuellen Mentoring werden laufende Fortbildungen zu den Themen Lehr- und Lernkonzepte, Präsentation und Kommunikation, Prüfen, Reflexion und Evaluation, Beraten und Begleiten und digital unterstützte Lehre angeboten, um eine optimale persönliche Weiterentwicklung zu ermöglichen.

Nach Art. 64 Abs. 1 BayHIG umfassen die Aufgaben einer Nachwuchsprofessur neben der persönlichen Qualifizierung und Weiterbildung die Mitwirkung in der Lehre (z.B. Durchführung von Lehrveranstaltungen in Bachelor- und Masterstudiengängen, Betreuung von Abschlussarbeiten), in der Forschung (z.B. Teilnahme an Forschungsprojekten, Veröffentlichung von Forschungsergebnissen, Einwerbung von Drittmitteln) und in der akademischen Selbstverwaltung (z.B. Mitwirkung in Gremien der Hochschule). Für alle Aufgabenfelder werden individuelle Ziele in einer Zielvereinbarung definiert, die während der Programmlaufzeit des Tenure-Track-Verfahrens absolviert werden. Der persönliche Fortschritt wird jährlich in Entwicklungsgesprächen überprüft und abschließend am Ende des Programms in einem qualitätsgesicherten Verfahren evaluiert. Nach einem erfolgreichen Abschluss des Tenure-Track-Verfahrens und einer positiven Evaluation ist es beabsichtigt, die Nachwuchsprofessur in eine W2-Professur in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit umzuwandeln (Art. 58 Abs. 4 BayHIG).

 

Die Einstellungsvoraussetzungen für eine Nachwuchsprofessur nach Art. 64 Abs. 2 BayHIG sind:

a) ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
b) pädagogische Eignung,
c) Promotion oder eine fünfjährige berufliche Praxis; davon drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs.

Die unter Punkt c) jeweils fehlende Einstellungsvoraussetzung wird dementsprechend innerhalb der Nachwuchsprofessur in folgenden Zeitraum erworben:

  • Promotions-Track: max. 44 Monate*
  • Praxis-Track: max. 39 Monate* (d.h. nur Praxiszeit außerhalb des Hochschulbereichs)

Der erfolgreiche Qualifikationserwerb wird zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses im Rahmen eines qualitätsgesicherten Evaluationsverfahrens durch die Hochschule festgestellt.

Nachwuchsprofessorinnen und Nachwuchsprofessoren können für eine Dauer von mindestens drei und höchstens sechs Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit oder im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis beschäftigt werden (Art. 64 Abs. 3 BayHIG). Im Regelfall erfolgt die Einstellung im Beamtenverhältnis auf Zeit in der Besoldungsgruppe W1. Das Deputat einer Nachwuchsprofessur umfasst die hälftige Lehrverpflichtung einer Regelprofessur (dies entspricht aktuell 9 Semesterwochenstunden).
Im Praxis-Track werden die Nachwuchsprofessorinnen und Nachwuchsprofessoren im Rahmen der anderen Hälfte für eine Beschäftigung in einem Kooperationsunternehmen freigestellt (es gelten die Vorgaben des Nebentätigkeitsrechts). Im Promotions-Track erfolgt während der zweiten Hälfte die Anfertigung der Promotion. Zur Professorin oder zum Professor im Beamtenverhältnis darf nicht ernannt werden, wer das 52. Lebensjahr bereits vollendet hat (Art. 60 Abs. 2 BayHIG). Es gelten die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen.

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*Die Förderzeiträume ergeben sich aus den zur Verfügung stehenden Projektmitteln; Art. 64 Abs. 3 BayHIG gibt eine Mindestdauer von 3 Jahren und eine Höchstdauer von 6 Jahren vor.