Studierende der FHWS auf einer Wiese, c Jonas Kron

THWS students on a meadow, c Jonas Kron

Studierende der FHWS an Bohrmaschine, c Stefan Bausewein

THWS students a drilling machine, c Stefan Bausewein

Studierende der FHWS, c Jonas Kron

THWS students, c Jonas Kron

Promotionszentrum NISys

Die THWS hat vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst für das Promotionszentrum "Nachhaltige und Intelligente Systeme (NISys)" das Promotionsrecht erhalten. Das Promotionszentrum ist eine Kooperation der THWS, der Technischen Hochschule Aschaffenburg (TH AB) sowie der Hochschule Coburg (HSCO) und konzentriert sich auf ingenieurwissenschaftliche Promotionen. Erstmalig können Promotionsverfahren ohne eine Kooperation mit einer Universität durchgeführt werden. Mit dem Zentrum wird die seit vielen Jahren im Rahmen des gemeinsamen Promotionskollegs WIKE³ erfolgreich etablierte Zusammenarbeit der Hochschulen weiter ausgebaut.

Das neue hochschulübergreifende Promotionszentrum soll durch die einschlägige Qualifizierung akademischer Fach- und Führungskräfte einen wichtigen Beitrag zur Lösung einer der drängendsten Zukunftsaufgaben unserer Gesellschaft leisten: Der Etablierung nachhaltiger Prozesse und Wertschöpfungsketten in allen Bereichen der Wirtschaft, des gesellschaftlichen Lebens und der Industrie. Hierzu zählen u.a. die so wichtigen Energie-, Gebäude- und Verkehrssektoren sowie die industrielle Produktion.

Anwendungsfelder des Promotionszentrums

Die drei beteiligten nordbayerischen Hochschulen HSCO, TH AB und THWS zeichnen sich durch ihre herausragende Forschungsstärke im Bereich intelligenter Methoden und Technologien, darunter Künstliche Intelligenz, aus, die durch umfangreiche Drittmitteleinnahmen und zahlreiche wissenschaftliche Publikationen belegt wird. Ein breiter Methodenapparat an Querschnittstechnologien bildet in dem Promotionszentrum das Fundament für nachhaltige Innovationen in den Anwendungsfeldern:

  • Energie- und Infrastruktursysteme
  • Mobilität
  • Produktion und Materialien
Anwendungsfelder und Querschnittstechnologien des Promotionszentrums Nachhaltige und Intelligente Systeme
Anwendungsfelder und Querschnittstechnologien des Promotionszentrums NISys

Das Promotionszentrum ist zum 15.3.2024 gestartet!

Zur Vorabinformation aller Promotionsinteressierten sowie für interessierte Professorinnen und Professoren stellen wir im Folgenden die wichtigsten Informationen zusammen.

Sobald eine Aufnahme von Mitgliedern möglich ist, geben wir es auf dieser Webseite bekannt. Sie können sich gerne über die Voraussetzungen zur Aufnahme informieren:

  • für Promovierende in der Promotionsordnung
  • für Professorinnen und Professoren in der Satzung des Promotionszentrums

Allgemeine Informationen

Im Promotionszentrum können Promotionsvorhaben durchgeführt werden, die sich in eines der drei Anwendungsfelder des Zentrums eingliedern:

  • Energie- und Infrastruktursysteme
  • Mobilität
  • Produktion und Materialien

In der oben stehenden Grafik werden die darunter zusammengefassten Themen ersichtlich. Die Auswahl und Vergabe einzelner Promotionsthemen erfolgt durch die an Promotionszentrum beteiligten Professorinnen und Professoren selbst und ergibt sich aus deren fachlichen Schwerpunkten.

Folgende Professorinnen und Professoren werden Mitglied im Promotionszentrum sein (je Hochschule in alphabetischer Reihenfolge).

THWS:

TH AB:

HS CO:

Das Promotionszentrum vergibt ausschließlich den Doktor der Ingenieurwissenschaften, den "Dr.-Ing.".

Das Promotionszentrum ist mit Wirkung zum 15.3.2024 gestartet, die Promotionsordnung und die Satzung des Promotionszentrums sind nun online verfügbar.

Eine Aufnahme von Mitgliedern ist noch nicht möglich. Wir informieren über diese Webseite, sobald dies möglich ist.


Informationen für Promotionsinteressierte

Die Voraussetzungen zur Zulassung zur Promotion werden in der Promotionsordnung (siehe oben) bekannt gegeben.

Eine Zulassung zur Promotion nur mit einem Bachelorabschluss, sogenanntes Fast-Track, ist aktuell nicht vorgesehen.

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da hier verschiedene Aspekte zu berücksichtigen sind:

  • die Regelungen der für Sie geltenden Promotionsordnung Ihrer aktuellen Universität
  • die (noch nicht verabschiedeten) Regelungen der Promotionsordnung des Promotionszentrums
  • der Fortschritt Ihres Promotionsvorhabens
  • von Ihnen bereits erbrachte Leistungen an fachlicher und überfachlicher Qualifizierung, die Sie in das vorgesehene Qualifzierungsprogramm des Promotionszentrums einbringen können

Bei einem Wechsel ist individuell zu prüfen, ob er zum einen aus formaler Sicht möglich ist und zum anderen für Sie dadurch unerwünschte Nachteile entstehen können, die eine Entscheidung beeinflussen (z.B. Zeitverzug, fehlender Zugang zu Ressourcen oder benötigten Netzwerken, usw.).

Für Promotionsvorhaben im Promotionszentrum sind von der Annahme im Promotionszentrum bis zum Abschluss des Prüfungsverfahrens in der Regel drei bis fünf Jahre vorgesehen. In der Promotionsordnung sowie Richtlinien des Promotionszentrums werden Ausnahmeregelungen für bestimmte Fälle (z.B. Krankheit, Elternschaft, nebenberufliche Promotion, Wechsel von einem laufenden Promotionsverfahren einer anderen Einrichtung) festgelegt.

Im Rahmen des Promotionszentrums durchlaufen alle Promovierenden ein verpflichtendes Qualifizierungsprogramm. Dieses besteht aus einer festgelegten Anzahl an Pflicht- und Wahlelementen, die in vier verschiedenen Modulen erbracht werden müssen:

  • Modul 1: Hochschulübergreifende außerfachliche Qualifizierung
    • Gute Wissenschaftliche Praxis
    • Technikfolgenabschätzung, Wissenschaftsethik,  Schlüsselqualifikationen, Karriereentwicklung etc.
  • Modul 2: Fachliche Qualifizierung in den Anwendungsfeldern des Promotionszentrums
    • Lehraufgaben, Fortschrittsbericht, Feedbackgespräche
    • Publikationen, Betreuung von Abschlussarbeiten, Vortragsteilnahme, Mastermodule etc.
  • Modul 3: Vernetzung innerhalb und außerhalb des Promotionszentrums
    • Promotionsseminar/Retreat, externe Konferenz
    • Organisation von Events, Vernetzung mit Industrie etc.
  • Modul 4: Internationalisierung
    • Internationale Konferenzen oder Forschungsaufenthalte, Förderung interkultureller Kompetenz, Sprachkurs

Näheres zum Qualifizierungsprogramm wird zeitnah bekannt gegeben.

Die Finanzierung Ihres Promotionsvorhabens im Promotionszentrum unterscheidet sich nicht von den Finanzierungsmöglichkeiten anderer Promotionsvorhaben. Folgende Möglichkeiten gibt es:

  • Die Anstellung als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer der drei beteiligten Hochschulen. Bitte achten Sie dazu auf Stellenausschreibungen der Hochschulen oder sprechen direkt potentielle Betreuende an. Die Anstellung ist in aller Regel finanziert über ein Drittmittelprojekt, welches Professorinnen oder Professoren bei den jeweiligen Fördermittelgebern beantragen.
  • Die Finanzierung über ein Promotionsstipendium. Studierende oder Mitarbeitende der THWS finden im E-Learning-Kurs "Angebote für Promotionsinteressierte und Promovierende" eine Zusammenstellung und Hinweise zur Recherche. Externe Interessierte können die Inhalte anfragen per E-Mail an promotion[at]thws.de. Darüber hinaus enthält das Portal mystipendium.com eine umfangreiche Sammlung an Stipendien. Die Antragsstellung für ein Stipendium erfolgt durch die Kandidatin oder den Kandidaten selbst.
  • Nebenberufliche Promotion (siehe nächste Frage)
  • Finanzierung durch Eigenmittel (Erspartes, Familie, ...)

Berufsbegleitende Promotionen, d.h. die Durchführung eines Promotionsvorhabens parallel zu einer hauptberuflichen Tätigkeit, sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Die am Promotionszentrum beteiligten Professorinnen bzw. Professoren können individuell entscheiden, welches Promotionsthema sich für eine Bearbeitung als berufsbegleitende Promotion eignet. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass Promovierende den zeitlichen und finanziellen Aufwand zur Bearbeitung Ihres Forschungsthemas, zur Durchführung des Prüfungsverfahrens sowie zur Erfüllung des Qualifizierungsprogramms erbringen können.

Die Promotion stellt in solchen Fällen eine persönliche Weiterqualifzierung dar. Arbeitgeber sind unterschiedlich offen gegenüber der persönlichen Weiterqualifikation ihrer Mitarbeitenden. Manche erhalten eine großzügige Unterstützung seitens des Arbeitgebers (z.B. Freistellung für Veranstaltungen an der Hochschule). Zudem kann auch eine zeitweise Reduktion der Arbeitszeit eine Möglichkeit darstellen, um sich mit mehr Zeit dem Promotionsvorhaben widmen zu können.

Daher können wir keine pauschale Empfehlung geben, ob Sie Ihr Vorhaben Ihrem Arbeitgeber mitteilen sollen oder nicht. Wenn sich jedoch eine inhaltliche Überschneidung mit Ihrem Arbeitsgebiet und Ihrem Promotionsthema ergibt, ist eine Abstimmung angeraten bzw. wird zwingend notwendig, sofern Sie geistiges Eigentum Ihres Arbeitgebers für Ihre Forschung verwenden möchten.

Nein, mit einer Promotion am Promotionszentrum ist kein Promotionsstudiengang verbunden. Es sind daher auch keine Gebühren zu entrichten.

Unter "Allgemeine Informationen -Welche Fachgebiete werden im Promotionszentrum vertreten sein?" können Sie die Liste der zukünftigen Mitglieder des Promotionszentrums ansehen und anhand deren Fachgebiete passende Professorinnen und Professoren zur Ansprache auswählen.

Mit dem Start des Promotionszentrums werden wir weitere Informationen zu Serviceleistungen, wie etwa eine Vermittlung von Promotionsinteressierten an mögliche Betreuende, bekannt geben.

Hinweis:

Promotionen im Promotionszentrum werden durch zwei Professorinnen und Professoren betreut, wobei die Erstbetreuung durch ein professorales Mitglied des Promotionszentrums erfolgen muss. Die Zweitbetreuung erfolgt in der Regel durch eine Professorin oder einen Professor der gleichen Hochschule oder einer der anderen beiden Hochschulen des Promotionszentrums. In begründeten Fällen können auch Nicht-Mitglieder die Zweitbetreuung übernehmen. Die dazu notwendigen Voraussetzungen werden mit der Promotionsordnung bekannt gegeben.

Die Aufnahme ins Promotionszentrum erfolgt über einen Antrag. Die dazu notwendigen Voraussetzungen sind in der Promotionsordnung vorgegeben.

Aktuell ist es noch nicht möglich, Anträge zu stellen. Wir informieren über diese Webseite, sobald die Aufnahme von Promovierenden starten kann.

Wenn Sie im Promotionszentrum promovieren möchten, empfehlen wir das folgende Vorgehen. Sie können bereits mit der Vorbereitung starten. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie erst mit Bekanntgabe der Promotionsordnung Klarheit über die Voraussetzungen zur Zulassung erhalten werden.

  • Klärung der grundsätzlichen Fragen (Motivation, Rahmenbedingungen, Promotion im Promotionszentrum oder kooperative Promotion), ggf. mit Erstberatung durch eine Promotionsservicestelle der beteiligten Hochschulen:
    • Studierende, Mitarbeitende und Alumni der Technischen Hochschule Aschaffenburg: Dr. Heike Bruhn
    • Studierende, Mitarbeitende und Alumni der Hochschule Coburg: Dr. Renate Lucke
    • Studierende, Mitarbeitende und Alumni der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt: Dr. Simone Stork
    • alle anderen: Dr. Simone Stork (Koordinatorin Wissenschaftlicher Nachwuchs, THWS)
  • Themengebiet sondieren und erste Vorstellungen für ein Promotionsthema entwickeln
  • passende Professorinnen oder Professoren des Promotionszentrums ansprechen und als Betreuerinnen oder Betreuer gewinnen/ parallel Stellenausschreibungen im Blick behalten (Liste der professoralen Mitglieder verfügbar unter "Allgemeine Informationen -Welche Fachgebiete werden im Promotionszentrum vertreten sein?")
  • Promotionsthema fokussieren
  • Exposé verfassen (In der Promotionsordnung sind entsprechende Hinweise dazu enthalten.)

Sobald das Promotionszentrum gestartet ist und die Unterlagen für Aufnahmeanträge für neue Mitglieder bekannt gegeben wurden, können Sie die nächsten Schritte angehen:

  • Betreuungsvereinbarung abschließen
  • weitere benötigte Unterlagen zusammenstellen
  • Antrag auf Mitgliedschaft im Promotionszentrum einreichen

Informationen für Professorinnen und Professoren

Zum Start des Promotionszentrums werden die im Rahmen der Antragstellung beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst bereits involvierten Professorinnen und Professoren Mitglied im Promotionszentrum.

Weitere interessierte Professorinnen und Professoren der Mitgliedshochschulen können einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen. Die Voraussetzungen hierzu werden mit der Satzung des Promotionszentrums bekannt gegeben. Sobald eine Antragstellung möglich ist, wird es auf dieser Webseite bekannt gegeben.

Die Promotionsordnung (siehe oben) wiederum enthält die Kriterien, nach denen professorale Mitglieder oder Externe Promotionen betreuen und/oder begutachten können. Dabei wird jeweils zwischen Erst- und Zweitbetreuung sowie Erst- und Zweitgutachten unterschieden.

Von Professorinnen und Professoren, die Mitglied im Promotionszentrum sind, wird neben dem Engagement in der eigentlichen Promotionsbetreuung und -begutachtung auch ein Beitrag zur Selbstverwaltung des Promotionszentrums sowie eine Teilnahme an den Netzwerkveranstaltungen erwartet. Ein regelmäßiger Austausch der Mitglieder des Promotionszentrums untereinander ist eine wichtige Komponente der Qualitätssicherung des Zentrums.