Informationen zur Professur

Sie möchten Professorin werden? Die Hochschule Würzburg-Schweinfurt ist insbesondere auch daran interessiert Frauen als Professorinnen zu gewinnen.
(Zielvereinbarung mit dem Ministerium)


Derzeit bietet die FHWS folgende Stellen für Professorinnen:
https://www.fhws.de/service/stellenausschreibungen-der-fhws/online-stellenportal-fuer-professuren-und-lehrpersonal/

Sollten Sie sich noch für eine Promotion interessieren, finden Sie auch weitere Informationen:
Informationen zu einer Verbundpromotion 
Vortrag "Frauen in die Wissenschaft"
Film "Professorin werden"
Familienfreundlichkeit
Weitere Links und Statistiken

Wie Sie Professorin an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften werden, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und vieles mehr, erfahren Sie in der Broschüre "Ihre Berufung: HAW-Professorin".

Vorteile für weibliche Bewerberinnen:
- Teilzeitmodelle und Elternzeit möglich
- Vergleichbar viele Urlaubstage in der vorlesungsfreien Zeit 
(Mitte Februar bis Mitte März, teilweise August und September, Weihnachtsferien)
- Mit 18 SWS vergleichsweise wenige Wochenstunden
- Vereinbarkeit von Familie und Professur sehr gut
- Etc.
Sprechen Sie uns gerne an bei Fragen.


Voraussetzungen für eine Berufung

In Bayern sind folgende beamtenrechtliche Berufungsvoraussetzungen für die Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften vorgeschrieben (Bayerisches Hochschulpersonalgesetz -BayHSchPG):

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium:
    Ein Abschluss an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) wird nur in Verbindung mit einer Promotion anerkannt.
  • Pädagogische Eignung:
    Ein Nachweis der Erfahrungen in Lehre oder Ausbildung, z. B. durch einen Lehrauftrag, oder auch weniger formalisierte pädagogische Erfahrungen, wie das Anleiten jüngerer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ist notwendig.
  • Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit:
    In der Regel wird diese durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen (bei Architektinnen, Designerinnen, etc. durch einschlägige Veröffentlichungen, erhaltene Preise oder Gutachten über Ihre Arbeit).
  • Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden:
    Diese lassen sich anhand einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss messen, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Diese Beschäftigung ist auch in auch Teilzeit möglich: erforderlich sind mindestens 50% einer Vollzeitbeschäftigung. 

Die beamtenrechtlichen Berufungsvoraussetzungen sind rein formal definiert. Im Einzelfall muss dazu zusätzlich die Fachrichtung passen. Sowohl Ihr Studiengang als auch Ihre Berufspraxis sollten einschlägig sein, d. h. in einem überzeugenden Zusammenhang zur angestrebten Professur und mit den künftigen Berufsfeldern der Studierenden stehen.
Das ist generell erheblich leichter nachzuweisen, wenn Sie anwendungsorientiert in Wirtschaft oder öffentlicher Verwaltung arbeiten statt an einer Schule zu lehren. Hinweis: Die Grenze für eine Verbeamtung liegt in Bayern bei 52 Jahren.

Dazu spielen Ihre sozialen Kompetenzen auch eine entscheidende Rolle. Bei der Präsentation sollten sie darauf achten, Ihre Leistungen selbstbewusst und ihrem Wert entsprechend darzustellen. Dies gilt bereits für die schriftliche Bewerbung und insbesondere für Probelehrveranstaltung und Berufungsgespräche. In allen Phasen kommt es vor allem darauf an, sich glaubwürdig als potentielle, qualifizierte und kooperative Kollegin zu präsentieren.

Berufungsverfahren

Professuren werden in einem Berufungsverfahren besetzt. Dies ist ein längerer Prozess, der meist mehrere Monate andauern kann. Das Berufungsverfahren verläuft in folgenden Schritten:

  1. Ausschreibung und Bildung eines Berufungsausschusses: Zur Vorbereitung des Berufungsvorschlags bildet der Fakultätsrat, im Einvernehmen mit der Hochschulleitung, einen Berufungsausschuss. In diesem verfügen die Professoren und Professorinnen über die Mehrheit der Stimmen. Zusätzlich gehören ihm stimmberechtigt die jeweilige Frauenbeauftragte, sowie je ein Vertreter oder eine Vertreterin aus der Gruppe der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und der Studierenden an.
  2. Entscheidung der zuständigen akademischen Gremien über die Einladungen zu Probelehrveranstaltungen
  3. Probelehrveranstaltung und Berufungsgespräch: Im Rahmen der Probelehrveranstaltung sollen Sie den Berufungsausschuss von Ihren fachlichen, methodischen und didaktischen Fähigkeiten überzeugen. Beim Berufungsgespräch geht es vor allem um Ihr potentielles Lehrangebot, um Ihre Motivation und Ihre sozialen Kompetenzen.
  4. Entscheidung der zuständigen akademischen Gremien über Berufungsfähigkeit und Rangfolge: Der Berufungsausschuss stellt unter Einholung auswärtiger und vergleichender Gutachten einen Berufungsvorschlag auf, der drei Namen enthalten soll.
  5. Entscheidung der zuständigen akademischen Gremien über die zu berufende Person

Ausschreibung

Der Weg zu einer Professur führt über die Bewerbung auf eine Ausschreibung.
Im Allgemeinen bewerben sich zwischen 10 und 40 Personen - je nach Fachrichtung und Anforderungsprofil auch weniger oder mehr. Ausschreibungen finden Sie vor allem in den einschlägigen überregionalen Zeitungen, Amtsblättern und Fachzeitschriften, auf den Websites der einzelnen Hochschulen, sowie Datenbanken (siehe Unterpunkt Daten- banken).
Jede Ausschreibung weist auf die beamtenrechtlichen Berufungsvoraussetzungen hin, welche rein formal definiert sind und enthält ein fachliches Anforderungsprofil. Auf beiden Ebenen gibt es Beurteilungsspielräume und im Einzelfall gibt es immer Ermessens- spielräume.
Dabei gilt, dass die Essentials, also die beamtenrechtlichen Anforderungen, nachweisbar erfüllt werden müssen. Dem meist idealtypisch formulierten Anforderungsprofil dagegen, genügt normalerweise niemand vollkommen. Deshalb dürften auch Ihre Qualifikationen nur selten komplett mit dem Anforderungsprofil übereinstimmen. Davon sollten sich Sie sich dennoch nicht abschrecken lassen.

Tipps für die Bewerbung

Vor der Bewerbung auf eine Professur, sollten Sie sich genau über die ausschreibende Hochschule und deren Strukturen, sowie über Ihre möglichen künftigen Kolleginnen und Kollegen und deren Forschungs- und Lehrgebiete in Kenntnis setzen. Geeignete Informationsquellen sind das Internet, der/die Vorsitzende des Berufungsausschusses, sowie die Frauenbeauftragten der Hochschule und der Fakultät.

Ebenso ist es ratsam, vor einer Bewerbung die persönlichen Fähigkeiten und Erfahrungen realistisch zu prüfen. Dies beinhaltet zum Beispiel, ob der eigene Werdegang der ausgeschriebenen Stelle hinreichend entspricht und sich die besondere Eignung überzeugend darstellen lässt.

Wenn Sie an einer Hochschule als Lehrbeauftragte tätig sind, können Sie von einer Ausschreibung schon im Vorfeld erfahren und profitieren außerdem von der bereits vorhandenen Bekanntheit. Auch deshalb kann es nützlich sein, sich gezielt um einen Lehrauftrag zu bemühen.

Weitere Tipps und Informationen finden Sie hier: https://www.lakof-bayern.de/foerderung/HAW/qualifizierungsprogramm