Bei Aktivieren des Elements öffnet sich die Seite des THWS Store in neuem tab oder Fenster

Promotionszentrum LiWa

Die THWS hat im Juli 2025 vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst für das Promotionszentrum "Lebenswelten im Wandel – Sozial- und gesundheitswissenschaftliche Perspektiven (LiWa)" das Promotionsrecht erhalten. Erstmalig können Promotionsverfahren auch im gesundheits- und sozialwissenschaftlichen Bereich ohne eine Kooperation mit einer Universität durchgeführt werden. 

Das Promotionszentrum widmet sich mittels sozial- und gesundheitswissenschaftlicher Perspektiven der Analyse und Bewertung von Veränderungen in der Lebenswelt von Menschen. Veränderungen können dabei sowohl von außen kommen als auch durch individuelle Prozesse und die individuelle Entwicklung eines Menschen selbst bedingt sein. Mit den drei Forschungsbereichen Gesundheit und Wohlbefinden, digitale Transformation sowie gesellschaftlicher Wandel (mit besonderem Blick auf Migration) fokussiert das Promotionszentrum zentrale Aspekte von Veränderungen in der Lebenswelt von Menschen, die
Autonomie fördern oder einschränken, Vulnerabilität erhöhen oder reduzieren und Lebensbedingungen
stabilisieren oder destabilisieren können. Die Analyse der sozialen, gesundheitlichen, ethischen und rechtlichen Implikationen dieser Veränderungen dient der Erforschung personenzentrierter Ansätze und Mechanismen, die Gesundheit, Wohlbefinden, soziale Gerechtigkeit und Teilhabe fördern.

Das Promotionszentrum LiWa greift Kernaspekte des Forschungsprofils der THWS auf und entwickelt die etablierte Forschung im Bereich „Mensch und Mobilität“ weiter. Wesentliche Impulse für das Promotionszentrum gehen von den Forschungsarbeiten der drei Institute „Institut für Angewandte Sozialwissenschaften“ (IFAS), „Institut für Rettungswesen, Notfall- und Katastrophenmanagement“ (IREM) und „Institut für Design und Informationssysteme“ (IDIS) aus.

Aktuelles

22.07.2025 THWS erhält Zusage für zweites Promotionszentrum „Lebenswelten im Wandel“

Nach Ingenieurwissenschaften nun auch Doktortitel in Sozial- und Gesundheitswissenschaften möglich. Zur  Pressemeldung der THWS und zur Pressemeldung des StMWK.

Allgemeine Informationen

Welche Fachgebiete sind im Promotionszentrum vertreten?

Im Promotionszentrum können Promotionsvorhaben durchgeführt werden, die sich in eines der drei Forschungsfelder des Zentrums eingliedern:

  • Gesundheit und Wohlbefinden
  • digitale Transformation
  • gesellschaftlicher Wandel (mit besonderem Blick auf Migration)

Die Auswahl und Vergabe einzelner Promotionsthemen erfolgt durch die an Promotionszentrum beteiligten Professorinnen und Professoren selbst und ergibt sich aus deren fachlichen Schwerpunkten.

Professorinnen und Professoren des Promotionszentrums

Folgende Professorinnen und Professoren werden mit Start des Zentrums Mitglied im Promotionszentrum in alphabetischer Reihenfolge).

Welche Doktortitel werden im Promotionszentrum vergeben?

Das Promotionszentrum vergibt ausschließlich den doctor rerum socialium (Doktor der Sozialwissenschaften) - Dr. rer. soc.

Kontakt

Haben Sie weitere Fragen zu einer Promotion am Promotionszentrum LiWa oder der Aufnahme als professorales Mitglied?

Melden Sie sich gerne bei der Geschäftstelle:

promotionszentrum-liwa[at]thws.de

Bitte beachten Sie: Das Promotionszentrum befindet sich gerade im Aufbau, es werden aktuell noch keine neuen Mitglieder aufgenommen.


Informationen für Promotionsinteressierte

Welche Voraussetzungen gibt es zur Zulassung zur Promotion?

Die Voraussetzungen zur Zulassung zur Promotion werden in der Promotionsordnung bekannt gegeben. Sobald diese verabschiedet wird, geben wir es auf dieser Webseite bekannt.

Kann ich von einer kooperativen Promotion zum Promotionszentrum wechseln?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da hier verschiedene Aspekte zu berücksichtigen sind:

  • die Regelungen der für Sie geltenden Promotionsordnung Ihrer aktuellen Universität
  • die Regelungen der Promotionsordnung des Promotionszentrums
  • die Regelungen der Richtlinien zu Art und Umfang des Qualifizierungsprogramms und der Richtlinie zu publikationsbasierten Dissertationen (kumulative Dissertationen)
  • der Fortschritt Ihres Promotionsvorhabens
  • von Ihnen bereits erbrachte Leistungen an fachlicher und überfachlicher Qualifizierung, die Sie in das vorgesehene Qualifzierungsprogramm des Promotionszentrums einbringen können

Bei einem Wechsel ist individuell zu prüfen, ob er zum einen aus formaler Sicht möglich ist und zum anderen für Sie dadurch unerwünschte Nachteile entstehen können, die eine Entscheidung beeinflussen (z.B. Zeitverzug, fehlender Zugang zu Ressourcen oder benötigten Netzwerken, usw.).

Hinweis: Bitte warten Sie die Veröffentlichung der o.g. Dokumente ab und besprechen Sie sich mit Ihren Betreuenden, bevor Sie über einen Wechsel entscheiden.

Gibt es ein promotionsbegleitendes Programm/ Qualifizierungsprogramm für die Promovierenden?

Im Rahmen des Promotionszentrums durchlaufen alle Promovierenden ein verpflichtendes Qualifizierungsprogramm. Dieses besteht aus einer festgelegten Anzahl an Pflicht- und Wahlelementen, die in vier verschiedenen Modulen erbracht werden müssen:

  • Modul 1: Grundlagen Forschungsverantwortung
  • Modul 2: Forschungsmethoden und Lehre
  • Modul 3: Vernetzung und Kooperation
  • Modul 4: Wissenschaftskommunikation

Nähere Informationen zum Qualifizierungsprogramm werden in der Richtlinie zur Art und Umfang des Qualifizierungsprogramms bekannt gegeben, sobald diese veröffentlich ist.

Wie kann ich meine Promotion finanzieren?

Die Finanzierung Ihres Promotionsvorhabens im Promotionszentrum unterscheidet sich nicht von den Finanzierungsmöglichkeiten anderer Promotionsvorhaben. Folgende Möglichkeiten gibt es:

  • Die Anstellung als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer der drei beteiligten Hochschulen: Bitte achten Sie dazu auf Stellenausschreibungen der Hochschulen oder sprechen direkt potentielle Betreuende an. Die Anstellung ist in aller Regel finanziert über ein Drittmittelprojekt, welches Professorinnen oder Professoren bei den jeweiligen Fördermittelgebern beantragen.
  • Die Finanzierung über ein Promotionsstipendium: Zusätzlich können Studierende und wiss. Mitarbeitende der THWS in der Förderdatenbank ELFI gezielt nach Stipendien und Preisen suchen. Darüber hinaus enthält das Portal mystipendium.com eine umfangreiche Sammlung an Stipendien. Die Antragsstellung für ein Stipendium erfolgt durch die Kandidatin oder den Kandidaten selbst.
  • Nebenberufliche Promotion (siehe nächste Frage)
  • Finanzierung durch Eigenmittel (Erspartes, Familie, ...)

Kann oder muss ich mich für einen Promotionsstudiengang einschreiben?

Nein, mit einer Promotion am Promotionszentrum ist kein Promotionsstudiengang verbunden. Es sind daher auch keine Gebühren zu entrichten.

Wie stelle ich einen Antrag zur Aufnahme als Promovierende ins Promotionszentrum?

Die Aufnahme ins Promotionszentrum erfolgt über einen schriftlichen Antrag. Die dazu notwendigen Voraussetzungen sowie die einzureichenden Unterlagen werden durch die Promotionsordnung vorgegeben.

Hinweis: Aktuell befindet sich das Promotionszentrum noch im Aufbau, daher werden keine neuen Mitglieder aufgenommen.

Wie gehe ich am besten vor?

Wenn Sie im Promotionszentrum promovieren möchten, empfehlen wir das folgende Vorgehen. Sie können bereits mit der Vorbereitung starten, auch wenn das Promotionszentrum gerade erst aufgebaut wird. 

  • Klärung der grundsätzlichen Fragen (Motivation, Rahmenbedingungen, Promotion im Promotionszentrum oder kooperative Promotion)
  • Themengebiet sondieren und erste Vorstellungen für ein Promotionsthema entwickeln
  • passende Professorinnen oder Professoren des Promotionszentrums ansprechen und als Betreuerinnen oder Betreuer gewinnen/ parallel Stellenausschreibungen im Blick behalten (Liste der professoralen Mitglieder wird demnächst bekannt gegeben)
  • Promotionsthema fokussieren
  • Exposé verfassen (In der Promotionsordnung werden entsprechende Hinweise dazu enthalten sein.)

Ab Bereitstellung der Bewerbungsunterlagen für das Promotionszentrum:

  • Betreuungsvereinbarung abschließen (Vorlage wird bereitgestellt, sobald ein Antrag möglich ist
  • weitere benötigte Unterlagen zusammenstellen
  • Antrag auf Mitgliedschaft im Promotionszentrum einreichen

Informationen für Professorinnen und Professoren

Wer kann im Promotionszentrum Promotionen betreuen?

Zum Start des Promotionszentrums sind die im Rahmen der Antragstellung beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst bereits involvierten Professorinnen und Professoren Mitglied im Promotionszentrum.

Weitere interessierte Professorinnen und Professoren der Mitgliedshochschulen können nach dem Start des Promotionszentrums einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen. Die Voraussetzungen hierzu werden mit der Satzung des Promotionszentrums bekannt gegeben. 

Die Promotionsordnung (siehe oben) wiederum enthält die Kriterien, nach denen professorale Mitglieder oder Externe Promotionen betreuen und/oder begutachten können. Dabei wird jeweils zwischen Erst- und Zweitbetreuung sowie Erst- und Zweitgutachten unterschieden.

Welches Engagement ist mit einer Mitgliedschaft als Professorin oder Professor im Promotionszentrum verbunden?

Von Professorinnen und Professoren, die Mitglied im Promotionszentrum sind, wird neben dem Engagement in der eigentlichen Promotionsbetreuung und -begutachtung auch ein Beitrag zur Selbstverwaltung des Promotionszentrums sowie eine Teilnahme an den Netzwerkveranstaltungen erwartet. Ein regelmäßiger Austausch der Mitglieder des Promotionszentrums untereinander ist eine wichtige Komponente der Qualitätssicherung des Zentrums.



Organe des Promotionszentrums

Leitung

  • Sprecherin des Promotionszentrums: Prof. Dr. Tanja Henking
  • Operative Leitung: Dr. Christian Lengl