Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung

Sie möchten sich über Fördermöglichkeiten zu Ihrem favorisierten Weiterbildungsangebot informieren?

Wir helfen Ihnen gerne, die passende Fördermöglichkeit zu finden. Im Folgenden haben wir alle Informationen zur Finanzierung Ihrer Weiterbildung zusammengestellt.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Laut einer Studie des Forschungsinstituts Betriebliche Bildung findet berufliche Weiterbildung meist während der bezahlten Arbeitszeit statt und wird überwiegend von der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber finanziert.

Durch Weiterbildungsmaßnahmen steigt die Qualifikation der Mitarbeitenden, wovon auch die Unternehmen profitieren. Sprechen Sie Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihren Arbeitgeber an! Oftmals zahlt dieser die Weiterbildung oder bietet weitere Unterstützungsleistungen wie Sonderurlaub oder Arbeitszeitreduzierung.

Gerade aufgrund des Fachkräftemangels sind Unternehmen bereit, in die Weiterbildung ihrer Belegschaft zu investieren. Damit steigern sie nicht nur langfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit, sondern auch die Zufriedenheit ihrer Mitarbeitenden.

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium unterstützt Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums.

Berufserfahrene können sich für folgende Studienarten für das Aufstiegsstipendium bewerben:

  • Vollzeitstudium
  • Berufsbegleitends Studium

Voraussetzungen für eine Bewerbung für das Aufstiegsstipendium:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren
  • Noch kein Hochschulabschluss
  • Nachweis über besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung oder Beruf
  • Sie müssen zu dem in § 8 Absatz 1 und 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes genannten Personenkreis gehören

Altersgrenze: keine
Einkommensgrenze: keine
Förderbetrag: 1.014 Euro mtl. (Vollzeitstudium), 2.900 Euro jährlich (Berufsbegleitendes Studium)

Weitere Informationen zum Aufstiegsstipendium erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministerium für Bildug und Forschung. Webseite zum Aufstiegsstipendium

Begabtenförderung für Berufserfahrene

Lebenslanges Lernen und Weiterbildung sind die Grundlage für beruflichen Erfolg und die Persönlichkeitsentwicklung jedes Einzelnen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt Berufserfahrene mit zwei Förderprogrammen, dem Weiterbildungsstipendium und dem Aufstiegsstipendium. Ziel der beiden Förderprogramme ist es, Berufserfahrene darin zu unterstützen sich, weiterzuentwickeln und Spitzenfachkräfte auf ihrem Gebiet zu werden.

Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an Absolventinnen und Absolventen beruflicher Ausbildungen. Mit einem Weiterbildungsstipendium können drei Jahre lang fachliche oder fachübergreifende Weiterbildungsmaßnahmen finanziert werden. Das Aufstiegsstipendium soll ein zusätzlicher Anreiz sein, ein Studium aufzunehmen. Es richtet sich an Frauen und Männer mit Berufserfahrung, die in Ausbildung und Beruf hoch motiviert sind und herausragende Leistungen erbringen. Das Bundesbildungsministerium fördert durch die Aufstiegsstipendien die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung.

Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium für Bildung und Forschung: https://www.bmbf.de/de/begabtenfoerderung-in-studium-und-beruf-73.html

Bildungskredit:

Studierende in Modul-, Zusatz oder weiterbildenden Studiengängen unter 36 Jahren können mit dem Bildungskredit der KfW  bis zu 300 Euro im Monat als Darlehen erhalten und nach Abschluss des Studiums zu moderaten Konditionen zurückzahlen.

Der Bildungskredit dient zur finanziellen Unterstützung der Ausbildung. Er ist einkommens- und elternunabhängig und wird an Schüler und Studenten in den letzten Jahren der Ausbildung oder des Studiums zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten vergeben. Der Bildungskredit kann zusätzlich zu BAföG und KfW-Studienkredit in Anspruch genommen werden. Das Höchstförderalter liegt bei 36 Jahren.

 

Nähere Informationen zum Bildungskredit finden Sie auf den Seiten der KFW-Bankengruppe:  https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/Finanzierungsangebote/Bildungskredit-(173)/

Förderdatenbank

Mit der Förderdatenbank des Bundes im Internet gibt die Bundesregierung einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. www.foerderdatenbank.de

KfW-Studienkredit

Der KfW-Studienkredit kann für folgende Studienarten beantragt werden:

  • Grundständiges Erststudium
  • Zweitstudium (weiteres grundständiges Studium)
  • Zusatz-, Ergänzungs-, oder Aufbaustudium (postgraduales Studium)
  • Master (postgraduales Studium)
  • Promotion

Der Studienkredit ist kombinierbar mit BAfög und mit dem Bildungskredit.

Altersgrenze: 18 bis 44 Jahre
Einkommensgrenze: keine
Förderbetrag: bis zu 650 Euro

Weitere Informationen zum KfW-Studienkredit erhalten Sie auf den Seiten der KfW-Bankengruppe. www.kfw.de

Steuerliche Absetzbarkeit

Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Weiterbildungsmaßnahmen entstehen, können bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuerlich absetzbar sein. Für verbindliche Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

Fördermöglichkeiten nach Angebot

Grafik in der Farbe "orange" hinterlegt, mit dem Schriftzug "Weiterbildende Masterstudiengänge"
  • Weiterbildungsstipendium
  • KfW-Kredit
  • Bildungskredit
  • Ggfs. spezielle fachbezogene Förderprogramme
  • Ggfs. steuerliche Absetzbarkeit

Grafik in der Farbe "orange" hinterlegt, mit dem Schriftzug "Zertifikatslehrgänge"
  • Weiterbildungsstipendium
  • Bildungskredit
  • Ggfs. spezielle fachbezogene Förderprogramme
  • Ggfs. steuerliche Absetzbarkeit

Grafik in der Farbe "orange" hinterlegt, mit dem Schriftzug "Workshops, Seminare & Kurse"


  • Ggfs. spezielle fachbezogene Förderprogramme
  • Ggfs. steuerliche Absetzbarkeit