Frühstudium an der THWS
Das Bayerische Hochschulgesetz ermöglicht in Art. 77 Absatz 7 Satz 1 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) besonders leistungsstarken Schülerinnen und Schülern bereits vor dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (Allgemeine Hochschulreife, Fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife) ein Studium aufzunehmen.
Eventuell erbrachte Prüfungsleistungen können später auf dieses Studium angerechnet werden. Rechtlich wird der Status Schüler/in des Gymnasiums/der Beruflichen Oberschule beibehalten, eine Einschreibung an der Hochschule erfolgt nicht.
Das Frühstudium an der THWS richtet sich an motivierte und leistungsstarke Schülerinnen und Schüler der Oberstufe an Gymnasien (im G9 ab Jgst. 11) sowie beruflichen Oberschulen (FOSBOS) bzw. Technikerschulen der Region.
Momentan bieten die folgenden Studiengänge das Frühstudium an:
am Standort Schweinfurt:
Angewandte Mathematik, Elektro- und Informationstechnik, Logistik, Maschinenbau, Mechatronik, Nachhaltige Energiesysteme, Robotik, Wasserstoff- und Verfahrenstechnik, Wirtschaftsingenieurwesen
am Standort Würzburg:
Kunststoff- u. Elastomertechnik, Informatik, Informationssicherheit, Wirtschaftsinformatik, Digitale Gesellschaft
Grundsätzlich sind die Vorlesungen der ersten Semester für Frühstudierende besonders geeignet. Auf diese Weise sollen motivierte Begabte gemäß ihren Interessen gefördert werden.
Ein Einstieg ins Frühstudium ist in allen genannten Studiengängen zum Wintersemester (Beginn 1. Oktober) möglich – bei Wasserstoff- und Verfahrenstechnik sowie Mechatronik zudem auch im Sommersemester (Beginn 15. März).
Zulassung zum Frühstudium an der THWS
Folgende Vorgehensweise ist vorgesehen:
- In den Studiengängen Maschinenbau sowie Kunststoff-und Elastomertechnik sollte der/die Bewerber/in zunächst ein Motivationsschreiben an die Studienfachberatung des Studiengangs senden.
- In allen genannten Studiengängen findet ein Orientierungsgespräch mit der jeweiligen Studienfachberatung statt. Hierbei können die einzelnen Veranstaltungen individuell für die Schülerin/den Schüler definiert werden. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig vor Semesterbeginn am 1. Oktober einen Termin mit der Studienfachberatung.
- Der/Die Bewerber/in gibt den "Antrag auf Zulassung zum Frühstudium" beim Hochschulservice Studium ab - ebenfalls rechtzeitig vor Semesterbeginn am 1. Oktober.
Folgende unterschriebene Erklärungen sind dem Antrag beizufügen:
- Eine durch Unterschrift akzeptierte Erklärung zu den Teilnahmebestimmungen
- Die Vollmacht der Erziehungsberechtigten (nur bei Minderjährigen)
- Eine Bescheinigung der Schulleitung sowie die Stellungnahme der Fachstudienberatung
Ansprechpersonen für das Frühstudium an der THWS
Für Informationen und Rückfragen zum Frühstudium stehen Ihnen die Allgemeine Studienberatung der THWS sowie die Studienfachberatung der Studiengänge gerne zur Verfügung:
Allgemeine Studienberatung
E-Mail studienberatung[at]thws.de
Studienfachberatung
Die zuständigen Ansprechpersonen finden Sie auf der Seite des jeweiligen Studiengangs unter "Kontakt". Eine vollständige Liste ist außerdem auf der Webseite der Studienfachberatung verfügbar.