Studierende der FHWS, c Jonas Kron

Senat

Zusammensetzung

(Art. 25 (1) Bayerisches Hochschulgesetz)

Gewählte Mitglieder

Vertreter der Hochschullehrer/innen

  • Prof. Dr. Björn Baltzer, THWS Business School
  • Prof. Dr. Arndt Balzer, Fakultät Informatik und Wirtschaftsinformatik
  • Prof. Dr. Volker Bräutigam, Fakultät Wirtschaftsingenieurwesen
  • Prof. Dr. Tanja Henking, Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften
  • Prof. Dr. Daniela Wenzel, Fakultät Kunststofftechnik und Vermessung
  • Prof. Dr. Winfried Wilke, Fakultät Maschinenbau

Vertreterin der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/innen

  • Dipl.-Dolm. Andrea Kreiner-Wegener, Fakultät Angewandte Natur- und Geisteswissenschaften

Vertreter der sonstigen Mitarbeiter/innen

  • Maria Grünewald, Hochschulservice Kommunikation

Vertreter der Studierenden

  • Luise Haberland, Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften
  • Sophia Erhart, Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften

Mitglied kraft Amtes

Frauenbeauftragte der Hochschule:

  • Prof. Dr. Christina Völkl-Wolf, Fakultät Informatik und Wirtschaftsinformatik

    Vorsitzender

    Prof. Dr. Winfried Wilke

    Stellvertretende Vorsitzende

    Prof. Dr. Daniela Wenzel

    Aufgaben des Senats

    (Art. 25 (3) Bayerisches Hochschulgesetz)

    Der Senat

    1. beschließt die von der Hochschule zu erlassenden Rechtsvorschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist,
    2. beschließt in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Forschung und die Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses und für die Erfüllung des Gleichstellungsauftrags,
    3. bestimmt Forschungsschwerpunkte und beschließt Anträge auf Einrichtung von
      Sonderforschungsbereichen und Graduiertenkollegs sowie entsprechenden
      Einrichtungen,
    4. beschließt Vorschläge für die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen,
    5. nimmt zu den von Berufungsausschüssen beschlossenen Vorschlägen für die Berufung von Professoren und Professorinnen Stellung,
    6. beschließt auf der Grundlage des Beschlusses des Fakultätsrats Vorschläge für die Bestellung von Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen,
    7. beschließt über die Erteilung der Würde eines Ehrensenators oder einer Ehrensenatorin, eines Ehrenbürgers oder einer Ehrenbürgerin oder eines Ehrenmitglieds der Hochschule,
    8. nimmt die Aufgaben des Fakultätsrats wahr, wenn die Hochschule nicht in Fakultäten gegliedert ist,
    9. beschließt über die Bestätigung der Vorschläge für die Bestellung der nicht hochschulangehörigen Mitglieder des Hochschulrats,
    10. wirkt in sonstigen Angelegenheiten mit, soweit dies durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes vorgesehen ist.