Studierende der FHWS an Bohrmaschine, c Stefan Bausewein

Senat

Zusammensetzung

(Art. 25 (1) Bayerisches Hochschulgesetz)

Gewählte Mitglieder

Vertreter der Hochschullehrer/innen

  • Prof. Dr. Volker Bräutigam, Fakultät Wirtschaftsingenieurwesen
  • Prof. Claudia Frey, Fakultät Gestaltung
  • Prof. Dr.-Ing. Gerald Steinmann, Fakultät Architektur und Bauingenieurwesen
  • Prof. Dr. Angelika Weber, Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften
  • Prof. Dr. Winfried Wilke, Fakultät Maschinenbau
  • Prof. Dr. Georg Wimmer, Fakultät Angewandte Natur- und Geisteswissenschaften

    Vertreterin der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/innen

    • Dipl.-Dolm. Andrea Kreiner-Wegener, Fakultät Angewandte Natur- und Geisteswissenschaften

    Vertreter der sonstigen Mitarbeiter/innen

    • Dipl.-Ing. Christoph Marschall, IT Service Center

    Vertreter der Studierenden

    • Luise Haberland, Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften
    • Luisa Wedler, Fakultät Architektur und Bauingenieurwesen

    Mitglied kraft Amtes

    Frauenbeauftragte der Hochschule:

    • Prof. Dr. Christina Völkl-Wolf, Fakultät Informatik und Wirtschaftsinformatik

      Vorsitzender

      Prof. Dr. Winfried Wilke

      Stellvertretende Vorsitzende

      Prof. Dr. Angelika Weber

      Aufgaben des Senats

      (Art. 25 (3) Bayerisches Hochschulgesetz)

      Der Senat

      1. beschließt die von der Hochschule zu erlassenden Rechtsvorschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist,
      2. beschließt in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Forschung und die Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses und für die Erfüllung des Gleichstellungsauftrags,
      3. bestimmt Forschungsschwerpunkte und beschließt Anträge auf Einrichtung von
        Sonderforschungsbereichen und Graduiertenkollegs sowie entsprechenden
        Einrichtungen,
      4. beschließt Vorschläge für die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen,
      5. nimmt zu den von Berufungsausschüssen beschlossenen Vorschlägen für die Berufung von Professoren und Professorinnen Stellung,
      6. beschließt auf der Grundlage des Beschlusses des Fakultätsrats Vorschläge für die Bestellung von Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen,
      7. beschließt über die Erteilung der Würde eines Ehrensenators oder einer Ehrensenatorin, eines Ehrenbürgers oder einer Ehrenbürgerin oder eines Ehrenmitglieds der Hochschule,
      8. nimmt die Aufgaben des Fakultätsrats wahr, wenn die Hochschule nicht in Fakultäten gegliedert ist,
      9. beschließt über die Bestätigung der Vorschläge für die Bestellung der nicht hochschulangehörigen Mitglieder des Hochschulrats,
      10. wirkt in sonstigen Angelegenheiten mit, soweit dies durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes vorgesehen ist.