Förderbedingungen bei den Förderprogrammen EXIST & FLÜGGE

Förderprogramm EXIST-Gründerstipendium

Was ist das EXIST-Gründerstipendium?

Das bundesweite Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt innovative, technologie- und wissensbasierte Unternehmensgründungen aus Hochschulen in der Frühphase. Ziel ist es, Absolvierende (in Ausnahmefällen auch Studierende) bei der Entwicklung einer Produkt- oder Dienstleistungsidee und bei der Ausarbeitung eines tragfähigen Businessplans bis zur Unternehmensgründung zu unterstützen.

Wer wird bei EXIST gefördert?

  • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen 
  • Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen oder ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (bis zu 5 Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden) - Neuerdings ist die Beteiligung eines Gründungsmitglieds, dessen Abschluss mehr als fünf Jahre zurückliegt oder das über eine qualifizierte (technische) Berufsausbildung verfügt, möglich
  • Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben 
  • Gründerteams bis maximal drei Personen

Was wird bei EXIST gefördert?

  • Innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben 
  • Innovative Dienstleistungen mit hohem Kundennutzen, die aus wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und Alleinstellungsmerkmale am Markt erwarten lassen

Wie wird bei EXIST gefördert?

  • Sicherung des Lebensunterhalts über ein Stipendium je nach Graduierung: 
    • Promotion: 3.000 Euro/Monat 
    • Hochschulabschluss: 2.500 Euro/Monat 
    • Technische Mitarbeiter/In: 2.000 Euro/Monat 
    • Studierende: 1.000 Euro/Monat 
    • Kinderzuschlag: 100 Euro/Monat 
  • Sachausgaben: bis zu 30.000 Euro für Teamgründungen 
  • Gründungsbezogenes Coaching: 5.000 Euro 
  • Maximale Förderdauer: ein Jahr

Aktuelle Förderbedingungen finden Sie auf der Website von EXIST.
Link zur Website von EXIST

Videos von EXIST
Link zum Video zum Gründerstipendium von EXIST
Link zum Video zum Forschungstransfer von EXIST

 

Förderprogramm FLÜGGE

Das Bayerische Förderprogramm zum leichteren Übergang in eine Gründerexistenz des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie verfolgt das Ziel, Unternehmensgründungen aus Hochschulen in Bayern zu unterstützen. 

Wer wird gefördert?

  • Junge Hochschulabsolventinnen und -absolventen und Hochschulmitarbeiterinnen und -mitarbeiter an bayerischen staatlichen Hochschulen 
  • Teams mit einer innovativen Geschäftsidee aus dem Produktions- und Dienstleistungsbereich 
  • mit deutlich erkennbarem Marktvolumen
  • Nicht förderfähig: Sektor der traditionell Selbstständigen (Architekt, Zahnarzt,…)

Wie wird gefördert?

  • Stipendium für bis zu 12 Monateparallel zum Aufbau des Unternehmens; 
  • Bei Bedarf Nutzung der Ressourcen der Hochschule (z.B. Räume, Labors) (Arbeitsplatz, Rechner, Labor) 
  • ergänzend Sachmittel und Mittel für betriebswirtschaftliches Coaching 

Zu beachten ist weiterhin:

  • Das Vorhaben befindet sich in der Vorgründungsphase und eine Unternehmensgründung muss nach Ende der Förderung beabsichtigt sein
  • Eine Bewerbung ist in der Regel ein bis zwei Mal im Jahr möglich.


Aktuelle Förderbedingungen finden Sie auf der Website von FLÜGGE
Link zur Website von FLÜGGE

 

Bei der Antragstellung unterstützt Sie:

Ulrike Machalett-Gehring
Raum T.0.12
Tiepolostraße 6
97070 Würzburg
Telefon +49 931 3511 – 8992
E-Mail ulrike.machalett-gehring[at]thws.de