Prüfungsanmeldung
Ab Wintersemester 2019/20 ist die Anmeldung für Prüfungen entsprechend §32 der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) verbindlich.
Das bedeutet, dass wegen der Verbindlichkeit der Prüfungsanmeldung für jede Prüfung, für die Sie sich im THWS CampusPortal angemeldet haben, aber nicht teilnehmen, die Note "nicht ausreichend" (=Note "5" bzw. "Ohne Erfolg") erteilt wird, es sei denn,
- Sie melden sich bis zwei Wochen vor dem Prüfungszeitraum entsprechend des vom Prüfungsausschuss veröffentlichten Terminplans über das THWS CampusPortal ab oder
- Sie stellen einen Antrag auf Prüfungsabmeldung und legen
- entweder durch Angabe des tatsächlichen Prüfungstages dar, dass die Abmeldung noch innerhalb der vorgegebenen zwei Wochen vor dem betreffenden Prüfungstag erfolgt (Eingang des Antrags beim HSST ist entscheidend!)
- oder durch Vorlage eines ärztlichen Attests oder sonstiger Unterlagen dar, dass Sie die Gründe für die Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist nicht zu vertreten haben.
Der Antrag auf Prüfungsabmeldung ist dem Hochschulservice Studium unverzüglich vorzulegen. Für die Abmeldung nach Ablauf der Zweiwochenfrist ist die Zustimmung der Prüfungskommission notwendig.
Anmeldezeitraum
Die Prüfungsanmeldung für die Prüfungen im Sommersemester 2023 findet in der Zeit vom 01.05. bis 15.05.2023 für Bachelor- und Masterstudiengänge im THWS CampusPortal statt.
Anträge auf Nachteilsausgleich sowie Notenverbesserung werden gem. Beschluss des Prüfungsausschusses bis 15.05.2023 beim Hochschulservice Studium angenommen.
Für die allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtmodule (AWPM) entfällt die Prüfungsanmeldung, sofern das Fach durch das Belegungsverfahren zugewiesen wurde.
Bei Unstimmigkeiten (z.B. bei fehlender Prüfungsnummer oder bei Masterstudenten, die Prüfungen aus dem jeweiligen Bachelorstudiengang ablegen müssen) bitte unverzüglich an den Hochschulservice Studium (Ansprechpersonen) wenden.
Wichtige Hinweise zur Prüfungsanmeldung
Für die Ablegung von Prüfungsleistungen beachten Sie bitte die Regeltermine und Fristen gemäß der Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studienganges.
Bedenken Sie bei der Anmeldung, dass Sie alle besonderen Zulassungsvoraussetzungen (bZv) spätestens bis zum Prüfungsantritt erfüllen. Die bZv für Prüfungsleistungen müssen in den von den Dozenten festgelegten Fristen erbracht werden.
Bei Prüfungsleistungen, die bereits mit einer nicht ausreichenden Note bewertet wurden, gelten folgende Wiederholungsfristen:
- Erste Wiederholungsprüfung: innerhalb eines Semesters
- Zweite Wiederholungsprüfung: innerhalb eines Jahres
Können die Fristen nicht eingehalten werden, muss ein Antrag auf Fristverlängerung über den Hochschulservice Studium an die Prüfungskommission gestellt werden. Bei krankheitsbedingten Fristverlängerungen bzw. Rücktritten bitte Hinweise auf der zweiten Seite des Antragsformulars "Notwendige Angaben in einem ärztlichen Attest" beachten.
Bitte beachten:
Wenn ein Antrag auf Prüfungsabmeldung durch die Prüfungskommission genehmigt wurde, müssen Sie unabhängig von dieser Genehmigung Regeltermine und Fristen gemäß der Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studiengangs beachten. Können diese Fristen nicht eingehalten werden, muss wie bisher ein Antrag auf Fristverlängnerung über den Hochschulservice Studium an die Prüfungskommission gestellt werden.