Studierende der FHWS an Bohrmaschine, c Stefan Bausewein

Bewerbung in ein höheres Semester

Haben Sie in einem Vorstudium Leistungen erbracht, die auf den angestrebten Studiengang bei uns anzuerkennen wären? Dann können Sie sich für das höhere Semester sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester bewerben. Der Bewerbungsablauf ist identisch mit dem für das erste Semester. Die Prüfungskommission des jeweiligen Studienganges entscheidet, ob Sie genügend Vorleistungen für eine Einstufung in ein höheres Semester mitbringen.

Für einige Bachelorstudiengänge gilt eine festgelegte Mindestanzahl an Leistungspunkten, die für einen Eintritt mindestens in das zweite Semester nötig sind.
Grundsätzlich sollten folgende Anzahl an anerkennbaren ECTS-Punkten vorliegen:

  • für das 2. Studiensemester: mindestens 23 ECTS-Punkte
  • für das 3. Studiensemester: mindestens 53 ECTS-Punkte
  • für das 4. Studiensemester: mindestens 83 ECTS-Punkte
  • für das 5. Studiensemester: mindestens 113 ECTS- Punkten

Diese Werte dienen als Orientierung. Wenn Sie unsicher sind, ob die vorliegenden Leistungen für die Einstufung in ein höheres Semester ausreichend sind, empfehlen wir, sich bei entsprechendem Angebot auch auf das erste Semester zu bewerben.

Alle Informationen für eine Bewerbung in ein höheres Semester finden Sie auch auf unserem Infoblatt im Downloadbereich.

Bewerbungsfristen

Wintersemester: 1. Mai bis einschließlich 15. Juli

Sommersemester: 15. November bis einschließlich 15. Januar

Voraussetzungen

Ein Übertritt zur Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt von einer anderen Hochschule ist grundsätzlich möglich, sofern die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Auf das Allgemeine Informationsblatt wird hingewiesen. In bestimmen Studiengängen ist vor Studienbeginn – auch bei Bewerbung zum höheren Semester – eine mindestens 6-wöchige, auf den Studiengang bezogene Vorpraxis zu absolvieren. Ausführliche Informationen zum Vorpraktikum sind dem Informationsblatt zur Vorpraxis zu entnehmen.

Ein zweites Fachsemester wird in einem grundständigen Studiengang vielfach im Wintersemester nicht geführt. Daher ist die Zulassung hier, insbesondere bei zulassungsbeschränkten Studiengängen im Wintersemester zum 2. Fachsemester in der Regel ausgeschlossen. Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen und Creditpoints werden beim Übergang von anderen Hochschulen oder beim Wechsel des Studienganges auf Antrag anerkannt, soweit die Modulinhalte keine wesentlichen Unterschiede aufweisen. Bewerberinnen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die für die Anerkennung erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Über die Anerkennung entscheidet die Prüfungskommission mit den zuständigen Fachvertretern des jeweiligen Studienganges.

Die Hochschule kann deshalb im Voraus keine verbindliche Auskunft darüber geben, in welches Semester eine Bewerberin bzw. ein Bewerber eintreten kann bzw. welche Leistungen anerkannt werden.

Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass zum Teil wesentliche Unterschiede in Studienaufbau und Studieninhalt auftreten können, vor allem bei einem Übertritt von einer Hochschule eines anderen Bundeslandes. Aus diesem Grund ist der unmittelbare Anschluss an das bisherige Semester nicht ohne weiteres gewährleistet, so dass der Übertritt häufig mit einem Zeitverlust verbunden ist. 

Erforderliche Unterlagen

Für die vorläufige Entscheidung über die Bewerbung müssen Sie den Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen einschließlich aller relevanten Studienunterlagen vorerst im Online-Bewerbungsportal hoch laden. Insbesondere folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Immatrikulationsbescheinigungen bzw. bevorzugt Studienverlaufsbescheinigung der bisherigen Hochschule
  • Bisher erbrachte Prüfungsleistungen (Zeugnis bzw. Notenbescheinigung mit Unterschrift und Stempel der bisherigen Hochschule mit allen Prüfungsleistungen inkl. nicht bestandene Prüfungsleistungen)
  • Studien- und Prüfungsordnung mit Stundenverteilungsplan und Lehrinhalten bzw. Modulhandbuch (bevorzugt als Datei in PDF-Format) - je nach Vorgaben der Fakultät (bitte Hinweise dazu im Bewerbungsportal beachten)
  • Exmatrikulationsbescheinigung (sofern diese zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits vorliegt oder spätestens bei der persönlichen Immatrikulation)
  • ggf. Nachweis über Vorpraxis

Zulassungsbedingungen

Die Zulassung kann ausgesprochen werden, sofern keine Immatrikulationshindernisse gem. Art. 91 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) vorliegen und in den höheren Semestern Studienplätze zur Verfügung stehen. In den zulassungsbeschränkten Studiengängen ist die Aufnahme in ein höheres Semester zudem von Kapazitätsauslastungen abhängig. Eine Zulassung kann hier nur erfolgen, wenn die Gesamtzahl der im betreffenden Fachsemester des ausgewählten Studiengangs eingeschriebenen Studierenden in diesem Semester unter die hierfür festgesetzte Zulassungszahl sinkt. Die Zulassungszahlen werden durch Satzung festgelegt .

Die Zulassung erfolgt zunächst unter Vorbehalt der auflösenden Bedingung, dass spätestens zum Antritt des Studiums die Anerkennung vom Studierenden je nach Angaben der Fakultät formgerecht beantragt wird und die zuständige Prüfungskommission über den Antrag positiv entscheidet.

Der Antrag auf Anerkennung von Studienzeiten und Prüfungsleistungen ist bereits im Online-Bewerbungsportal hochzuladen, sollte jedoch spätestens ein Monat nach Antritt des Studiums im HSST abgegeben werden. 

Weitere Informationen und Auskünfte zum Anerkennungs entnehmen Sie bitte unserer Seite zur Anerkennung und Anrechnung von Kompetenzen.