Studierende der FHWS auf einer Wiese, c Jonas Kron

FAQs

Die FAQs werden regelmäßig ergänzt. Studieninteressierte finden ggf. auch Antworten auf der FAQ-Seite unserer allgemeinen Studienberatung.

Falls Ihre konkrete Frage nicht beantwortet wird, wenden Sie sich bitte über unser Kontaktformular an uns.

Allgemeine Prüfungsfristen für ein Studium an der THWS

Bachelorstudiengänge

Studierende mit Studienbeginn vor WS 2023/24

allgemeine Prüfungsfristen
  • Grundlagen- und Orientierungsprüfungen müssen bis zum Ende des zweiten Fachsemesters erstmals abgelegt werden.
  • Jede Prüfungsleistung der ersten beiden Studiensemester muss bis zum Ende des dritten Fachsemesters erstmals abgelegt werden (Ausnahme: Bachelor Fachübersetzen).
  • Jede Prüfungsleistung des dritten und vierten Studiensemesters muss bis zum Ende des sechsten Fachsemesters erstmals abgelegt werden.
  • Alle weiteren Prüfungsleistungen müssen bis zum Ende der Regelstudienzeit plus zwei Semester erstmals abgelegt werden.
Konsequenzen
  • Die Verletzung dieser Prüfungsfristen führt zur ersten "Fristfünf" mit der Notwendigkeit einer Wiederholung entsprechend §36 APO

Studierende mit Studienbeginn ab WS 2023/24

allgemeine Prüfungsfristen
  • Grundlagen- und Orientierungsprüfungen müssen bis zum Ende des zweiten Fachsemesters erstmals abgelegt werden.
  • Alle weiteren Prüfungsleistungen müssen bis zum Ende der Regelstudienzeit plus zwei Semester erstmals abgelegt werden.
Konsequenzen
  • Die Verletzung dieser Prüfungsfristen führt zur ersten "Fristfünf" mit der Notwendigkeit einer Wiederholung entsprechend §36 APO

Daneben gilt zu beachten:

allgemeine Prüfungsfristen
  • Bis zum Ende des 2. Fachsemesters müssen mind. 21 ECTS aus Prüfungleistungen der ersten beiden Studiensemester (gem. Anlage SPO) erworben sein. (Ausnahme: Bachelor Fachübersetzen)
  • Bis zum Ende des 4. Fachsemesters müssen mind. 66 ECTS aus Prüfungsleistungen der ersten vier Studiensemester (gem. Anlage SPO) erworben sein.
Konsequenzen
  • Das Nichterreichen der ECTS-Grenze führt zur sofortigen Exmatrikulation zum Ende des jeweiligen Fachsemesters.

Konsekutive Masterstudiengänge

Studierende mit Studienbeginn vor WS 2023/24

allgemeine Prüfungsfristen
  • Studiengangspezifische Erstablegefristen unter §8 der jeweiligen SPO (z.B. "Jede Prüfungsleistung des ersten Studiensemesters muss innerhalb der ersten beiden Fachsemester erstmals abgelegt werden.")
  • Alle weitere Prüfungsleistungen müssen bis zum Ende der Regelstudienzeit plus zwei Semester erstmals abgelegt werden.
Konsequenzen
  • Die Verletzung dieser Prüfungsfristen führt zur ersten "Fristfünf" mit der Notwendigkeit einer Wiederholung entsprechend §36 APO

Studierende mit Studienbeginn ab WS 2023/24

allgemeine Prüfungsfristen
  • Alle Prüfungsleistungen müssen bis zum Ende der Regelstudienzeit plus zwei Semester erstmals abgelegt werden.
Konsequenzen
  • Die Verletzung dieser Prüfungsfristen führt zur ersten "Fristfünf" mit der Notwendigkeit einer Wiederholung entsprechend §36 APO

Daneben gilt zu beachten:

allgemeine Prüfungsfristen
  • Bis zum Ende des 2. Fachsemesters müssen mind. 21 ECTS aus Prüfungleistungen der ersten beiden Studiensemester (gem. Anlage SPO) erworben sein.
Konsequenzen
  • Das Nichterreichen der ECTS-Grenze führt zur sofortigen Exmatrikulation zum Ende des jeweiligen Fachsemesters.

Gebührenpflichtige Masterstudiengänge in der Weiterbildung

Studierende mit Studienbeginn vor WS 2023/24

allgemeine Prüfungsfristen
  • Studiengangspezifische Erstablegefristen unter §8 der jeweiligen SPO (z.B. "Jede Prüfungsleistung des ersten Studiensemesters muss innerhalb der ersten beiden Fachsemester erstmals abgelegt werden.")
  • Alle weiteren Prüfungsleistungen müssen bis zum Ende der Regelstudienzeit plus zwei Semester erstmals abgelegt werden.
Konsequenzen
  • Die Verletzung dieser Prüfungsfristen führt zur ersten "Fristfünf" mit der Notwendigkeit einer Wiederholung entsprechend §36 APO

Studierende mit Studienbeginn ab WS 2023/24

allgemeine Prüfungsfristen
  • Alle Prüfungsleistungen müssen bis zum Ende der Regelstudienzeit plus zwei Semester erstmals abgelegt werden.
Konsequenzen
  • Die Verletzung dieser Prüfungsfristen führt zur ersten "Fristfünf" mit der Notwendigkeit einer Wiederholung entsprechend §36 APO

Schlussbemerkungen

Bei obiger Darstellung handelt es sich um eine vereinfachte Darstellung der Prüfungsfristen an unserer Hochschule. Die konkret für Ihren Studiengang geltenden Prüfungsfristen sind in §8 (bei Masterstudiengängen) bzw. in §9 ( bei Bachelorstudiengängen) Ihrer Studien- und Prüfungsordnung (SPO) im Abschnitt "Regeltermine und Fristen" nachzulesen.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie gerne unseren Hochschulservice Studium über das Kontaktformular.

Bewerbung & Einschreibung:

1. Werden Bescheinigungen anderer Hochschulen (z. B. Notenbestätigungen, Beratungsgespräche usw.) akzeptiert?

Grundsätzlich erkennen wir Bescheinigungen anderer Hochschulen an, sofern sie gleichwertig sind. Bitte laden Sie diese bei der Bewerbung hoch. Wir kontaktieren Sie, falls Fragen oder Probleme bestehen.

2. Mir fehlt noch meine Durchschnittsnote, bis wann muss diese vorliegen?

Grundsätzlich benötigen wir Ihre Durchschnittsnote für Bachelorstudiengänge bis zum  15.01. bzw. 27.07. sowie für Masterstudiengänge bis zum 15.01. bzw. 15.08. des jeweiligen Bewerbungsjahres. Bei zulassungsfreien Studiengängen kann es Abweichungen geben, kontaktieren Sie uns bitte einfach.

3. Muss ich ein Vorpraktikum ableisten, bis wann und mit welchen Vorgaben?

Jeder Studiengang regelt selbst, ob ein Vorpraktikum benötigt wird und bis wann und mit welchen Inhalten es abgeleistet werden muss. Mehr Informationen finden Sie im Studiengangportal der THWS.

4. Meine VPD ist beantragt, bis wann muss ich sie hochladen?

Die VPD muss grundsätzlich bis zum 15.01. bzw. 27.07. des jeweiligen Bewerbungsjahres vorliegen. Ausnahmen gibt es bei zulassungsfreien Studiengängen. In diesem Fall kontaktieren Sie uns per Mail über das Kontaktformular.

5. Darf ich mich für mehrere Studiengänge bewerben?

Sie dürfen sich für mehrere Studiengänge bewerben und können dann bei mehreren Zulassungen Ihren Studiengang auswählen. Eine Einschreibung ist dann tatsächlich nur in einem Studiengang möglich. Besonderheit: Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen unter hochschulstart.de ist die Anzahl der Bewerbungen auf 12 Bewerbungen beschränkt.

6. Wie kann ich mehr als acht Dokumente hochladen?

Fall Sie viele Dokumente hochladen möchten, fassen Sie bitte mehrere Dokumente sinnvoll zusammen und benennen Sie diese eindeutig.

7. Meine Angaben zum Vorstudium wurden als lückenhaft zurückgegeben, was soll ich tun?

Bitte tragen Sie hier alle Vorstudienzeiten sowohl an deutschen als auch an ausländischen Hochschulen ein. Bitte berücksichtigen hierbei auch Studienzeiten an der THWS. Reichen Sie danach die Bewerbung wieder ein.

8. Findet eine persönliche Einschreibung statt?

Nach erfolgter Zulassung findet die Annahme des Studienplatzes sowie die Einschreibung einschließlich der Vorlager aller hierfür notwendiger Daten/Unterlagen digital über unser Bewerbungsportal APPLY statt.

Alle hierbei zu beachtenden Schritte lesen Sie bitte auf der Seite Informationen für Erstsemester.

9. Im APPLY ändert sich mein Bearbeitungsstatus nicht, liegt ein Fehler vor?

Im Bewerbungszeitraum gehen eine Vielzahl an Bewerbungen ein, die geprüft werden. Insofern können die Bearbeitungszeiten im Bewerbungszeitraum etwas länger sein. Sollte der Status sich mehr als zwei Wochen nicht verändern, kontaktieren Sie uns unter Angabe des Studiengangs und Ihrer Bewerbernummer über das Kontaktformular.

10. Wann erhalte ich meinen Zulassungsbescheid?

Nach Vorliegen aller notwendigen Bewerbungsunterlagen erhalten Sie zuerst im Bewerbungsportal, bei zulassungsbeschränkten Studiengängen unter Hochschulstart.de ein Zulassungsangebot. Der Zulassungsbescheid wird im Bewerbungsportal APPLY digital als PDF-Dokument bereitgestellt. Ein Postversand erfolgt nicht.

11. Mein vorheriger Studiengang ist im Abschnitt „Vorstudium" des Bewerberportals nicht in der Liste der Studiengänge aufgelistet.

Sollte Ihr vorheriger Studiengang nicht anwählbar sein, wählen Sie bitte einen engverwandten Studiengang. An Ihrem hochgeladenen Notenspiegel sollte der Studiengang erkennbar sein.

12. Soll ich mich schon bewerben, obwohl ich noch kein Zeugnis habe?

Bitte bewerben Sie sich unbedingt, auch wenn Sie Ihr Zeugnis noch nicht haben, da sonst möglicherweise die Bewerbungsfrist abläuft. Sie können dann Ihr Zeugnis nach Erhalt nachreichen (per Upload im Bewerbungsportal).

13. Wie beantrage ich ein Gaststudium?

Ein Gaststudium wird schriftlich mit einem Anmeldeformular beantragt.
Bitte informieren Sie sich über die Regularien zunächst beim Hochschulservice Studium, da für ein Gaststudium gesonderte Rahmenbedingungen bestehen (z. B. keine Teilnahme an Prüfungen etc.).

14. Benötigt mein Studiengang Sprachnachweise und wenn ja, welche?

Alle benötigten Sprachnachweise finden Sie im dazugehörigen Infoblatt.

15. Ich möchte zwei Studiengänge gleichzeitig studieren, ist das möglich?

Grundsätzlich ist das Studieren von mehreren Studiengängen nur in Ausnahmefällen möglich und es bedarf der Zustimmung der zuständigen Fakultäten. Näheres erfahren Sie im Infoblatt zum Parallelstudium

16. Gibt es an der THWS ein Semesterticket?

Alle Informationen zum Semesterticket finden Sie auf der Webseite zur THWS Card.

17. Wann erhalte ich als Zeichen der endgültigen Einschreibung / Immatrikulation meine Zugangsdaten zur Nutzung der IT-Infrastruktur der THWS?

Auch wenn Sie die Überweisung des Semesterbeitrags weit vorher veranlasst haben, erfolgt die Kontrolle des Zahlungseingangs erst kurz vor Semesterbeginn. In Folge werden Ihnen auch erst nach diesem Zeitpunkt die IT-Zugangsdaten unter Ihrem Account im Online-Bewerbungsportal APPLY zur Verfügung gestellt.

Gedulden Sie sich daher bis September (für Start zum Wintersemester) bzw. März (bei Start zum Sommersemester) und sehen Sie bitte zu unserer Entlastung von Nachfragen zum Zahlungseingang vor diesem Zeitpunkt ab.

18. Wann weiß ich, ob meine Bewerbung für einen NC-Bachelorstudiengang erfolgreich ist?

Zulassungsangebote werden durch Hochschulstart in einem hochdynamischen Verfahren ermittelt, wobei die Priorisierung durch die Bewerber eine große Rolle spielt. Da die Zulassungschance in hohem Maße vom Annahmeverhalten der Mitbewerber abhängt, ist hier keine Aussage seitens der Hochschule möglich und die Bewerber müssen sich gedulden.

Auch wenn Sie am Ende der Koordinierungsphase aufgrund zu niedriger Rangziffer einen Ablehnungsbescheid erhalten, besteht immer noch die Möglichkeit, über ein hochschulinternes Nachrückverfahren ab Mitte September bis spätestens Mitte Oktober ein Zulassungsangebot zu erhalten, wenn noch freie Studienplätze zu vergeben sind.

Prüfungen, Studienverlauf und Lehrbetrieb:

1. Welche Prüfungsfristen habe ich im Rahmen meines Studiums zu beachten

Eine vereinfachte Darstellung zu beachtender Prüfungsfristen finden Sie unter Allgemeine Prüfungsfristen für ein Studium an der THWS

2. Ich bin im Prüfungszeitraum krank, was soll ich tun?

Sollten Sie eine Frist zur Ablegung einer Prüfung haben, benötigt der Hochschulservice Studium unverzüglich (innerhalb von 1-2 Tagen) den ausgefüllten „Antrag auf Fristverlängerung / Prüfungsabmeldung“ und ein ärztliches Attest. Bitte achten Sie auf die speziellen Angaben des Attests (Informationen dazu im Antrag)

3. In meiner Notenauskunft fehlt eine Note bzw. liegt ein Fehler vor, was soll ich tun?

In diesen Fällen fragen Sie bitte im Hochschulservice Studium vertrauensvoll nach.

4. Meine Daten (Anschrift, Name, usw.) haben sich geändert, wo kann ich das angeben?

Sie können Ihre Kontaktdaten bequem im THWS CampusPortal ändern. Bei Namensänderungen wenden Sie sich mit entsprechenden Nachweisen an den Hochschulservice Studium.

5. Ich habe die Krankenkasse gewechselt, wo kann ich das melden?

Bei einem Wechsel der Krankenkasse wenden Sie sich bitte an Ihre neue Krankenkasse und bitten diese, uns eine neue digitale Versicherungsbescheinigung zu übermitteln.

6. Ich habe die Prüfungsanmeldung vergessen bzw. nicht vollständig ausgefüllt.

Bitte kontaktieren Sie rechtzeitig den Hochschulservice Studium. Die Prüfungskommission entscheidet dann über eine Nachmeldung.

7. Wann werden die Prüfungsergebnisse veröffentlicht?

Der Veröffentlichungstermin für Prüfungsergebnisse wird im offiziellen Terminplan des Prüfungsausschusses festgelegt. In Ausnahmefällen kann es bei einzelnen Prüfungen zu Verzögerungen kommen.

8. Ich habe eine Drittprüfung, was kann ich im Falle einer Exmatrikulation tun?

Falls Ihnen eine Exmatrikulation droht, bewerben Sie sich bitte schon vor der Prüfung innerhalb der Bewerbungsfrist für einen anderen Studiengang (falls Sie bei uns weiter studieren möchten). Es ist wichtig, dass Sie einen Plan B haben, da eine Bewerbung erst nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnissen nicht mehr möglich ist.

9. Wie erfahre ich, wie über meinen Antrag auf Fristverlängerung / Prüfungsabmeldung entschieden wurde?

Die Genehmigung einer Prüfungsabmeldung können Sie im THWS-CampusPortal dadurch erkennen, dass die Anmeldung bei der betreffenden Prüfung durch HSST gelöscht wurde. In allen anderen Fällen bekommen Sie eine Mitteilung im Bereich „Studienservice“ im THWS-CampusPortal zur Verfügung gestellt. Im Falle der Ablehnung einer Prüfungsabmeldung bzw. Fristverlängerung wird Ihnen zusätzlich ein Bescheid auf dem Postweg an die uns bekannte Adresse zugesandt.

10. Ich möchte ins Praxissemester, was muss ich tun?

In Ihrer Studien- und Prüfungsordnung (SPO) ist geregelt, welche Voraussetzungen nötig sind. Wir benötigen vor Beginn des Praktikums eine Kopie Ihres Vertrages.

11. Wie kann ich mich vom Studium beurlauben?

Bitte füllen Sie den Antrag auf Beurlaubung (aus familiären oder sonstigen Gründen) vollständig aus und reichen Sie es beim Hochschulservice Studium (HSST) ein.

12. Ich möchte eine Notenverbesserung eines bestandenen Fachs, wie kann ich das beantragen?

Eine Notenverbesserung muss mit dem Antrag auf Notenverbesserung beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass mit Genehmigung der Notenverbesserung die Prüfungsanmeldung im THWS CampusPortal durch den Hochschulservice Studium (HSST) erfolgt.

Achtung: Der Anspruch auf Notenverbesserung verfällt i.d.R. 6 Monate nach dem Erstversuch der Prüfung, d.h. der Antrag muss im darauffolgenden Prüfungszeitraum gestellt werden. Eine Fristverlängerung ist in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.

13. Ich hatte in der Hochschule oder auf dem Weg dorthin/von dort einen Unfall, was soll ich tun?

Bei einem Unfall (in der THWS, bei Veranstaltungen der THWS, aber auch auf dem Weg zu der THWS oder auf dem Nachhauseweg) füllen Sie bitte die Unfallmeldung für Studierende aus und geben Sie es im Hochschulservice ab. Im Falle eines Wegeunfalls benötigen wir zusätzlich noch den Fragebogen Wegeunfall.

14. Woher bekomme ich eine Leistungsbescheinigung für das BAFöG-Amt?

Das zuständige BAföG-Amt gibt Ihnen die nötigen Formulare und Zeiträume, die wir dann mit Ihnen gern ausfüllen bzw. bestätigen. Das Formular selbst finden Sie auch im Formularcenter des Hochschulservice Studium.

15. Wie kann ich jemandem eine Vertretungsvollmacht geben (Abholung von Unterlagen, Informationen)?

Sie können mit einer formlosen, schriftlichen Vollmacht mit Unterschrift Dritte beauftragen, bei uns Unterlagen abzuholen.

16. Ich bin schwanger, muss ich das melden?

Informationen sowie das Formular zur Anzeige der Schwangerschaft finden Sie im Formularcenter des Hochschulservice Studium.

17. Wie beantrage ich die Bachelorarbeit?

Für die Anmeldung der Bachelorarbeit benötigen Sie zunächst einen Professor oder eine Professorin, der bzw. die Ihr Thema betreut. Zusammen mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin füllen Sie das Formular zur Anmeldung einer Bachelorarbeit aus, das Ihre Fakultät zur Verfügung stellt. Dieses wird durch Sie und Ihren Erstbetreuer oder Ihre Erstbetreuerin unterschrieben. Die Voraussetzungen entsprechend Ihrer SPO müssen vorliegen. Das Anmeldeformular ist grundsätzlich vor Beginn der Bearbeitung des Bachelorthemas abzugeben (ca. 2 Wochen).

18. Wo finde ich Vorlesungen und Dozenten-Sprechzeiten?

Alle Informationen zu Vorlesungen, Dozentinnen und Dozenten sowie Kursen finden Sie auf den Seiten Ihrer Fakultät. Der Hochschulservice Studium hat hierzu keine Informationen.

19. Wann bekomme ich eine Immatrikulationsbescheinigung für das kommende Semester?

Die Immatrikulationsbescheinigung können Sie sich über Ihren Account im THWS CampusPortal selbst herunterladen.

Zu Studienbeginn stellen wir Ihnen die Immatrikulationsbescheinigung für das Erstsemester nach erfolgreicher Einschreibung spätestens 14 Tage vor Beginn des jeweiligen Semesters dort zur Verfügung.

Im laufenden Studium stellen wir Ihnen die Immatrikulationsbescheinigung nach erfolgter Rückmeldung für das kommende Semester nach dem Abbuchen des Semesterbeitrags zur Verfügung.

Abschluss, Exmatrikulation und Gebühren:

1. Ich beende dieses Semester mein Studium, muss ich mich zurückmelden?

Ist absehbar, dass Sie zum Ende des Semesters Ihr Studium beenden, melden Sie sich bitte nicht zurück. Sollte eine nicht vorhersehbare Verzögerung eintreten, ist es möglich, die Rückmeldung per Überweisung unmittelbar zu Beginn des nächsten Semesters nachzuholen.

2. Wie lange bleibe ich nach Beendigung des Studiums noch eingeschrieben?

Grundsätzlich bleiben Sie immer bis Semesterende eingeschrieben, selbst wenn Sie am Anfang des Semesters Ihr Studium erfolgreich absolvieren.
Sie können sich aber in Sonderfällen auf Antrag früher exmatrikulieren. In der Regel ist es aber kein Problem bis zum Semesterende eingeschrieben zu bleiben, selbst wenn Sie schon im Berufsleben sind.

3. Bis wann muss die letzte Note vorliegen, damit ich zum Semesterende mein Studium erfolgreich beende?

Sie haben Ihr Studium erfolgreich beendet, wenn die Abschlussnote im THWS CampusPortal rechtswirksam veröffentlicht wird. Bitte beachten Sie, dass bis zur rechtswirksamen Veröffentlichung auch Zeit für Korrektur, die Feststellung der Note durch die PK und die Notenberechnung anfällt.
In der Regel sollte Ihre letzte Note drei Wochen vor Semesterende im Hochschulservice Studium vorliegen, um einen Abschluss zum Semesterende zu ermöglichen. Falls die Bachelorarbeit Ihre letzte Prüfungsleistung ist, besprechen Sie dies am besten mit Ihrem betreuenden Professor bzw. Ihrer betreuenden Professorin.

4. Wann bekomme ich mein Abschlusszeugnis und auf welchem Weg?

Nach Veröffentlichung der Abschlussnote im THWS CampusPortal beginnen wir mit der Fertigung Ihrer Abschlussdokumente. Hierbei bitten wir Sie um etwas Geduld, da die Erstellung und vor allem die Unterzeichnung dieser Unterlagen einige Zeit in Anspruch nimmt.

Nach Fertigstellen der Dokumente werden wir uns wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Dann können Sie die Unterlagen  persönlich (oder durch eine andere Person mit Vertretungsvollmacht) während der Öffnungszeiten bei uns abholen.

5. Wie errechnet sich die Abschlussnote?

Die Abschlussnote errechnet sich anhand der Fächeranlage (mit Berücksichtigung der Fächergewichtung) Ihrer SPO.

6. Ich habe mich für einen Master an einer anderen Hochschule beworben, woher bekomme ich eine Bescheinigung der vorläufigen Abschlussnote?

Bitte wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner/in im Hochschulservice Studium.

7. Wie erhalte ich eine Bescheinigung meines Studiums für die Rentenversicherung?

Bitte füllen Sie die Bescheinigung der Rentenversicherung mit Angabe des Studiengangs aus und senden Sie diese an den Hochschulservice Studium.

8. Wie kann ich mich exmatrikulieren?

In unserem Formularcenter finden Sie den Antrag auf Exmatrikulation. Bitte beachten Sie, dass eine rückwirkende Exmatrikulation nicht möglich ist.

9. Woher bekomme ich eine Übersicht meiner Studentenwerksbeiträge?

Die Übersicht Ihrer bezahlten Studentenwerksbeiträge können Sie beim Hochschulservice Studium anfordern.

10. Wann werden meine Studentenwerksbeiträge zurückerstattet?

Falls eine Rückerstattung bereits entrichteter Semestergebühr entsprechend der Satzung des Studentenwerks erfolgen kann, wird diese von Amts wegen durch uns in die Wege geleitet. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig.

11. Wie geht es nach meiner Exmatrikulation weiter?

Sie haben die Möglichkeit die Allgemeine Studienberatung zu kontaktieren. Sie gibt Empfehlungen und zeigt Ihnen Möglichkeiten für die Zeit nach dem Studium auf.