Studierende der FHWS an Bohrmaschine, c Stefan Bausewein

Sprachnachweise

Allgemeines

Die für die Aufnahme eines Studiums an unserer Hochschule nachzuweisenden erforderlichen deutschen Sprachnachweise (sogenannte sprachliche Studierfähigkeit) sowie die in fremdsprachigen Studiengängen erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse stellen grundsätzlich eine Immatrikulationsvoraussetzung dar und ergeben sich für die jeweiligen Studiengänge aus der aktuellen Satzung über das Verfahren zur Immatrikulation, Beurlaubung und Exmatrikulation an der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt (Immatrikulationssatzung).

Der Nachweis über die bestandene Deutschprüfung bzw. benötigte Englischkenntnisse muss grundsätzlich spätestens bis zur Einschreibung (Ende September für das Wintersemester oder Anfang März für das Sommersemester) vorgelegt werden. Nähere Regelungen hierzu enthält ebenfalls die Immatrikulationssatzung der THWS.

Sprachnachweise für Deutsch

Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse vorlegen, die zum Studium des jeweiligen Studienganges befähigen.

Im Allgemeinen werden an der THWS folgende Deutschprüfungen und -nachweise in den jeweils erforderlichen Stufen anerkannt:

  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber (DSH)
  • Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber (TestDaF)
  • Prüfungsteil „Deutsch“ im Rahmen der Feststellungsprüfung an Studienkollegs
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD)
  • Nachweise deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der Kultusministerkonferenz (KMK) und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) getroffene Vereinbarungen als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden
  • Goethe-Zertifikat
  • Deutsche Sprachprüfung des Sprachen- & Dolmetscher Instituts München (SDI)
  • telc Deutsch-Zertifikat
  • UNIcert®-Zertifikat
  • An der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt erworbene Nachweise
  • Österreichisches Sprachdiplom Deutsch (ÖSD)

Anerkannte Prüfungen/Nachweise für Deutsch nach Eingangsvoraussetzung

Für die verschiedenen Studiengänge gelten unterschiedliche sprachliche Eingangsvoraussetzungen. Diese können Sie in der Übersicht über die sprachlichen Eingangsvoraussetzungen nach Studiengängen ersehen. Je nach erforderlichem Sprachniveau werden folgende Prüfungen und Nachweise an unserer Hochschule anerkannt.

Deutsch C1 (GER)

Für Studiengänge mit der Eingangsvoraussetzung Deutsch C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen werden folgende Prüfungen und Nachweise anerkannt:

  • Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang, mind. DSH 2
  • TestDaF-Zeugnis, mind. TestDaF-Niveaustufe 4 (TDN 4) in allen Teilprüfungen
  • Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung)
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz, zweite Stufe (DSD II)
  • Goethe-Zertifikat, mind. Niveau C1
  • Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts (ZOP)
  • Kleines Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts (KDS)
  • Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) des Goethe-Instituts
  • Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung II (DSP II) des Sprachen & Dolmetscher Instituts München (SDI)
  • Zeugnis der Prüfung telc Deutsch C1 Hochschule
  • UNIcert®-Zertifikat, mind. Stufe III (mind. UNIcert®-III)
  • Sprachnachweis der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt, Deutsch mind. auf Niveau C1
  • Österreichisches Sprachdiplom Deutsch (ÖSD)

Deutsch B2 (GER)

Für Studiengänge mit der Eingangsvoraussetzung Deutsch B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen werden folgende Prüfungen und Nachweise anerkannt:

  • Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang, mind. DSH 1
  • TestDaF-Zeugnis, mind. TestDaF-Niveaustufe 3 (TDN 3) in allen Teilprüfungen
  • Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung)
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz, zweite Stufe (DSD II)
  • Goethe-Zertifikat, mind. Niveau B2
  • Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung II (DSP II) des Sprachen & Dolmetscher Instituts München (SDI)
  • telc-Zertifikat, mind. Niveau B2
  • UNIcert®-Zertifikat, mind. Stufe II, (mind. UNIcert®-II)
  • Sprachnachweis der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt, Deutsch mind. auf Niveau B2
  • Österreichisches Sprachdiplom Deutsch (ÖSD)

Deutsch B1 (GER)

Für Studiengänge mit der Eingangsvoraussetzung Deutsch B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen werden neben den für Niveau C1 und Niveau B2 auch folgende Prüfungen und Nachweise anerkannt:

  • Zeugnis über die Prüfung zum Nachweis der Deutschkenntnisse bei der Aufnahme in ein Studienkolleg
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz, mind. erste Stufe (mind. DSD I)
  • Goethe-Zertifikat, mind. Niveau B1
  • Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung des Sprachen & Dolmetscher Instituts München (SDI), mind. DSP I
  • telc-Zertifikat, mind. Niveau B1
  • UNIcert®-Zertifikat, mind. Stufe I (mind. UNIcert®-I)
  • Sprachnachweis der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt, Deutsch mind. auf Niveau B1
  • Österreichisches Sprachdiplom Deutsch (ÖSD)

Deutsch A2 (GER)

Für Studiengänge mit der Eingangsvoraussetzung Deutsch A2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen werden neben den für Niveau C1, Niveau B2 und Niveau B1 auch folgende Prüfungen und Nachweise anerkannt:

  • Goethe-Zertifikat, mind. Niveau A2
  • telc-Zertifikat, mind. Niveau A2
  • UNIcert®-Zertifikat, mind. Vorstufe Basis (mind. UNIcert®-Basis)
  • Sprachnachweis der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt, Deutsch mind. auf Niveau A2
  • Nachweis privater Sprachschulen mit dokumentierten Leistungen (Punkte, Noten o.Ä.) in den vier Kompetenzbereichen Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen mind. auf Niveau A2
  • Österreichisches Sprachdiplom Deutsch (ÖSD)

Sprachnachweise für Englisch

Für die Immatrikulation in einem nicht deutschsprachigen Studiengang sind im Regelfall englische Sprachkenntnisse zumindest auf Niveau B2 nachzuweisen.

An unserer Hochschule werden Nachweise über englische Sprachkenntnisse der Niveaustufe B2 insbesondere durch folgende Sprachtests und Niveaustufen akzeptiert:

  • Gültiges TOEFL IBT® Testergebnis mit mind. 83 Punkte (internet-based)
  • Gültiges IELTS Testergebnis mit mind. 6,0 Punkte
  • Cambridge First Certificate in English (FCE) bzw. B2 First, mind. Grade C
  • Cambridge Certificate in Advanced English (CAE) bzw. C1 Advanced, mind. Level B2
  • UNIcert®-Zertifikat, mind. Stufe II (mind. UNIcert®-II)
  • Sprachnachweis der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt, Englisch mind. auf Niveau B2

Bitte beachten Sie, dass für bestimmte Studiengänge englische Sprachkenntnisse in anderen Niveaustufen vorgegeben sind. Näheres ist der Übersicht über die sprachlichen Eingangsvoraussetzungen nach Studiengängen zu entnehmen.

Für englische Muttersprachler/-innen und Bewerberinnen und Bewerber mit englischsprachigem (Hoch-)Schulabschluss gilt: Es genügt ein Dokument der Schule bzw. Hochschule, aus dem hervorgeht, dass der Schul- oder Studienabschluss in englischer Sprache erworben wurde.

Für Bewerbungen mit deutschem Schulabschluss gilt: Das Niveau B2 liegt vor,

  • wenn das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife mindestens die Note "ausreichend" in der fortgeführten Fremdsprache (d.h. in der ersten oder zweiten Fremdsprache des Gymnasiums oder auf entsprechendem Niveau einer anderen zur allgemeinen Hochschulreife führenden Schulart) ausweist oder
  • wenn das Zeugnis der Fachhochschulreife einer öffentlichen bzw. staatlich anerkannten Fachoberschule bzw. Berufsoberschule mindestens die Note "ausreichend" in der betreffenden Sprache ausweist.

Wenn Sie sich mit einem Sprachzertifikat bewerben, welches hier nicht aufgeführt ist oder nicht das geforderte Niveau aufzeigt, muss Ihr Sprachzertifikat nach Ihrer Bewerbung zunächst geprüft werden. Sollte es nicht akzeptiert werden können, informieren wir Sie hierüber in unserem Bewerbungsportal APPLY.