Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

Allgemeiner Hochschulzugang

Der allgemeine Hochschulzugang wird für Meisterinnen und Meister sowie ihnen Gleichgestellten (der Meisterprüfung gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfungen sowie für die Absolventen und Absolventinnen von Fachschulen und Fachakademien) eröffnet, sofern ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert wurde (Art. 88 Abs. 5 BayHIG).

Fachgebundener Hochschulzugang

Der fachgebundene Hochschulzugang wird eröffnet, wenn nach erfolgreichem Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und anschließender in der Regel mindestens dreijähriger hauptberuflicher Berufspraxis, jeweils in einem dem angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich, die Hochschule die Studieneignung festgestellt hat (Art. 88 Abs. 6 BayHIG).

An unserer Hochschule erfolgt die Feststellung der Studieneignung durch ein nachweislich erfolgreich absolviertes Probestudium (gem. Probestudiumssatzung THWS ) von mindestens einem Jahr.

Der fachgebundene Zugang über die Berufsausbildung mit anschließender Berufspraxis wird ferner auch festgestellt, wenn ein mindestens einjähriges Probestudium oder eine Hochschulzugangsprüfung im angestrebten Studiengang bereits an einer anderen Hochschule im Inland erfolgreich absolviert wurde.

Der fachgebundene Zugang setzt ferner voraus, dass ein Beratungsgespräch an unserer Hochschule absolviert wurde.

Beratungsgespräch

Um das jeweils erforderliche Beratungsgespräch zu vereinbaren, setzen Sie sich bitte entweder mit der allgemeinen Studienberatung der Hochschule oder mit der Studienfachberatung der jeweiligen Fakultät in Verbindung.

Außerhalb Bayerns erworbene Zeugnisse

Außerhalb Bayern, aber in Deutschland erworbene Zeugnisse über die der Meisterprüfung gleichgestellten Bildungsabschlüsse können nur anerkannt werden, wenn diese nach den Bestimmungen der vom zuständigen Bundesministerium erlassenen Fortbildungsordnung abgelegt wurden. Ein Zusatz im Zeugnis mit Verweis auf diese Rechtsgrundlagen sollte enthalten sein.
Im Übrigen gelten sie als Nachweis des fachgebundenen Zugangs zur Technischen Hochschule im Freistaat Bayern nur, wenn die im Freistaat Bayern örtlich zuständige Stelle beteiligt wurde.

Bitte kontaktieren Sie die für ihren Bildungsabschluss zuständige Kammer (z. B. Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer in Bayern) und legen eine Gleichwertigkeitsbescheinigung über einem der Meisterprüfung in Bayern gleichgestellten Bildungsabschluss bei.

Dies gilt auch für die Anerkennung von Berufsabschlüssen die außerhalb Deutschlands erbracht worden sind.

Weitere Informationen

Die Informationen dieser Seite finden Sie auch auf unserem Infoblatt für beruflich Qualifizierte im Downloadbereich. Über die näheren Bewerbungsfristen, Zulassungsmodalitäten, die Quoten, den Verfahrensablauf etc. informieren Sie sich bitte auf der Seite Allgemeine Informationen zur Bewerbung.

Darüber hinaus bietet der Campus Weiterbildung der Hochschule regelmäßig berufsbegleitende und Crash-Vorbereitungskurse für beruflich Qualifizierte in den Fachbereichen Mathematik, Physik und Englisch an.