Bewerbungsgebühren
Im Bewerbungsverfahren der THWS fallen Gebühren an, die speziell für die besonderen Aufwendungen bei der Auswahl internationaler Studienbewerberinnen und Studienbewerber erhoben werden. Diese Maßnahmen sind notwendig, um den Verwaltungsaufwand, der mit der Bewertung und Bearbeitung von Bewerbungen verbunden ist, zu decken. Die Grundlage für diese Gebührenregelung bildet das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG).
Für welche Studiengänge Bewerbungsgebühren erhoben werden, legt die Hochschulleitung rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Bewerbungszeitraums fest. Derzeit fallen die Gebühren für den Masterstudiengang Business and Engineering an. Die Bewerbungsgebühren betragen pro Bewerbung pro Studiengang 50 Euro und werden mit Eingang der Bewerbung fällig. Hierzu wird ein entsprechender Gebührenbescheid durch die THWS erlassen und den Studienbewerberinnen und Studienbewerbern ebenso wie die Zahlungsinformationen im Bewerbungsverfahren elektronisch zur Verfügung gestellt.
Gebührensatzung
Alle Details können Sie der Gebührensatzung für Bewerbungsverfahren an der THWS vom 2. April 2025 entnehmen.
Um Ihnen bei der Klärung eventueller Fragen zu helfen, haben wir im Folgenden Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zusammengestellt.
FAQ
Inhaltliche Fragen
Warum werden Bewerbungsgebühren erhoben?
Die THWS erhebt im Bewerbungsverfahren für die besonderen Aufwendungen bei der Auswahl ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber Bewerbungsgebühren nach Maßgabe des Art. 13 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 BayHIG. (§ 1 Gebührensatzung für Bewerbungsverfahren vom 02. April 2025)
Wann sind die Bewerbungsgebühren fällig?
Die Bewerbungsgebühren werden mit Eingang der Bewerbung fällig. (§ 4 Gebührensatzung für Bewerbungsverfahren vom 02. April 2025)
Was sind die Folgen einer Nichtzahlung?
Wird die Bewerbungsgebühr nicht entrichtet, erfolgt keine weitere Bearbeitung der Bewerbung durch die THWS. (§ 5 Gebührensatzung für Bewerbungsverfahren vom 02. April 2025)
Bekomme ich eine Rückerstattung, wenn ich meine Bewerbung zurückziehe?
Eine Befreiung von der Bewerbungsgebühr ist ebenso wie die Möglichkeit der Ratenzahlung, Rückerstattung und Stundung grundsätzlich ausgeschlossen. (§ 6 Gebührensatzung für Bewerbungsverfahren vom 02. April 2025)
Systemtechnische Fragen
Was kann ich tun, wenn meine E-Payment-Transaktion abgelehnt wird?
Prüfen Sie, ob Sie über ausreichendes Guthaben verfügen und ob Ihre Zahlungsdaten korrekt eingegeben wurden. Kontaktieren Sie bei fortbestehenden Problemen Ihre Bank oder den Zahlungsdienstleister, um den Grund der Ablehnung zu erfahren.
Wie gehe ich vor, wenn eine doppelte Abbuchung erfolgt ist?
Wenden Sie sich umgehend an den Kundenservice Ihres Zahlungsanbieters oder der Bank, um die Doppelabbuchung zu melden. Die meisten Zahlungsdienstleister haben Verfahren zur Bearbeitung und Rückerstattung fehlerhafter Abbuchungen.
Warum ist meine E-Payment-Zahlung sehr langsam oder wird nicht verarbeitet?
Verzögerungen bei E-Payments können auf Netzwerkprobleme oder Systemwartungen bei der Bank oder dem Zahlungsdienstleister zurückzuführen sein. Überprüfen Sie Internetverbindungen, probieren Sie es später erneut oder kontaktieren Sie den Support.
Was kann ich tun, wenn der Zahlungsempfänger behauptet, die Zahlung nicht erhalten zu haben?
Prüfen Sie Ihre Transaktionshistorie oder Ihren Kontoauszug, um den Zahlungsstatus zu überprüfen. Teilen Sie dem Zahlungsempfänger die Transaktionsbestätigung mit. Bei fortbestehenden Problemen sollte der Zahlungsdienstleister oder die Bank kontaktiert werden, um die Angelegenheit zu klären.
Mein Internet ist während der Abbuchung abgebrochen. Ist meine Bezahlung erfolgt?
Prüfen Sie zunächst Ihre Transaktionshistorie oder Ihren Kontoauszug, um zu sehen, ob die Zahlung erfolgreich war. Wenn keine klare Bestätigung vorliegt, wenden Sie sich an den Kundenservice Ihres Zahlungsanbieters, um den Status der Transaktion zu überprüfen. Es ist oft möglich, die Transaktion manuell zu bestätigen oder zu stornieren, falls sie nicht abgeschlossen wurde.
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