Studierende der FHWS, c Jonas Kron

Zielsetzung des Behindertenbeauftragten

"Der oder die Beauftragte für Studierende mit Behinderung vertritt die Belange der behinderten Studierenden an der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt."

§ 13 Abs. 1 Satz 1 Grundordnung

Die Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz für "Eine Hochschule für alle" werden schrittweise umgesetzt. Der Behindertenbeauftragte nimmt dabei die ihm obliegenden Aufgaben insbesondere durch die Koordination der Umsetzung folgender Ziele wahr:

Chancengleichheit

Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung erhalten die gleichen Möglichkeiten wie alle Studierenden.

  • Studienbewerberinnen und Studienbewerber werden zu Härtefallregeln und Zugangsvoraussetzungen informiert und beraten.
  • Informationen zur Nutzung des Nachteilsausgleiches und zum Erlass der Studiengebühr werden bereitgestellt. Darüber hinaus wir der Prüfungsausschuss in Form von Stellungnahmen beraten.
  • Der Ausgleich von Benachteiligungen die durch eine Behinderung oder chronische Erkrankung entstehen wird aktiv gefördert. Unter Anderem werden Studierende zu der Kostenübernahme für Hilfsmitteln beraten oder an die hierfür zuständigen internen und externen Stellen verwiesen.
  • Individuelle Beratungsangebote für Studierende mit Behinderung werden kostenlos und barrierefrei angeboten. Insbesondere werden Studierenden mit Behinderung und chronischen Erkrankungen zu Möglichkeiten der Bedarfsdeckung im Rahmen der Sozialgesetzgebung beraten oder an die hierfür zuständigen Stellen verwiesen.
  • Studierende erhalten die Möglichkeit unkompliziert Anregungen zu geben, Probleme zu benennen und Beschwerden zu äußern.

Selbstständigkeit

Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung können Angebote ohne fremde Hilfe selbstbestimmt in Anspruch nehmen.

  • Die Barrierefreiheit an der THWS wird weiter ausgestaltet. Die Bemühungen beziehen sich im Besonderen auf die Weiterentwicklung der baulichen und technischen Gegebenheiten, des Internetauftrittes, der eLearning Plattform, des Studentenportals und der Zugänglichkeit von Lehrveranstaltungen.
  • Die THWS Internetseite „Studium mit Behinderung“ ermöglicht es Studierenden selbstständig auf relevante Information (Beratungsangebote, Rechtsgrundlagen, Finanzierungsmöglichkeiten, Nachteilsausgleiche, Barrierefreiheit, etc.) zuzugreifen.
  • Ressourcen und Chancen von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung werden aktiv gefördert und ihre Mitwirkung wird gestärkt. Die Beratung von betroffenen Studierenden erfolgt dabei überwiegend durch die internen Beratungsangebote.

Sensibilisierung

Lehrende, Hochschulpersonal und Studierende werden für die Belange von Studierenden mit Behinderung und chronischen Erkrankungen sensibilisiert.

  • Lehrende erhalten Unterstützung durch die beratende Funktion des Behindertenbeauftragten in Gremien und an der Hochschule.
  • Checklisten für Lehrveranstaltungen und externe Veranstaltungen werden erstellt und zugänglich gemacht. Darüber hinaus werden Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrende und Hochschulpersonal konzeptioniert und organisiert.
  • Die internen Beratungsangebote stehen Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung zur Verfügung und sollen als primäre Anlaufstelle Bedarfe von betroffenen Studierenden abdecken. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden ist ein Verständnis für Mehrbedarfe und des Unterstützungssystems bei Beratenden notwendig.
  • „Der oder die Beauftragte erstattet dem Präsidium zum Ende jeden Semesters Bericht über besondere Vorkommnisse und eventuell erforderliche Maßnahmen.” (§ 13 Abs. 3 Grundordnung)

Effizienz

Nutzung vorhandener Ressourcen und Einbindung in Hochschulstrukturen.

  • Die Vernetzung und Kooperation mit anderen Hochschulen und Beratungsdiensten (Studentenwerk, Servicestelle KIS) wird aktiv vorangetrieben. Kontakte zu Verbänden und Behörden, die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung verbessern, werden ausgebaut.
  • Beratungsangebote der THWS werden weiter vernetzt und stehen für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen zur Verfügung. Dabei werden Beratungsleistungen und Informationen für Studierende bedarfsorientiert bereitgestellt.

Es wird davon ausgegangen, dass Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung einen erhöhten Hilfebedarf haben. Ein Anteil von 11 % aller Studierenden gibt an, dass ihr Studium durch eine gesundheitliche Einschränkung erschwert ist. Mehr als die Hälfte dieser Studierenden hat eine starke bis sehr starke Studienerschwernis und benötigt besondere Unterstützung (vgl. Middendorff, E. u.a., 2016, S. 36f.).