Bewerbung für das Studium an unserer Hochschule
Die Bewerbung für ein Studium an unserer Hochschule erfolgt grundsätzlich über das Online-Bewerbungsportal APPLY .
Für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge (NC) müssen Sie sich vorher online bei Hochschulstart registrieren.
Bewerbungsfristen
Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2023/2024 läuft vom 01.05.2023 bis 15.07.2023.
Bitte beachten Sie hierzu die Informationen im Online-Bewerbungsportal APPLY!
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen
- zur Bewerbung um einen Studienplatz an unserer Hochschule allgemein
- zum Bewerbungsablauf im Online-Bewerbungsportal APPLY
- zur Bewerbung in einem höheren Semester
- zur Bewerbung für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge (NC)
- zum Parallelstudium
- zu Mitgliedschaft bei hochschule dual
- zum Hochschulzugang für beruflich Qualifzierte
- zur ggf. notwendigen Vorpraxis für einige Studiengänge
- zu allen Studiengängen an bayerischen Hochschulen
Eignungsprüfungen
In den Studiengängen Architektur und Kommunikationsdesign findet eine Eignungsprüfung statt.
Nähere Informationen zur Eignungsprüfung Architektur.
Nähere Informationen zur Eignungsprüfung Kommunikationsdesign.
Gaststudium
Gaststudierende können sich in der Regel nur für Vorlesungen immatrikulieren. Die Teilnahme an sonstigen Lehrveranstaltungen ist nur insoweit möglich, als dadurch das Studium der ordentlich Studierenden nicht beeinträchtigt wird.
Bitte informieren Sie sich vor der Immatrikulation beim zuständigen Dozenten, ob eine Teilnahme möglich ist. Sprachkurse stehen Gaststudierenden grundsätzlich nicht offen. Eine Immatrikulation in Lehrveranstaltungen von zulassungsbeschränkten Studiengängen ist ausgeschlossen.
Gaststudierende dürfen keine Prüfungsleistungen erbringen.
Von Gaststudierenden wird eine Gebühr erhoben.
Informationen und den Antrag auf Zulassung als Gaststudierender finden Sie im Formularcenter
Frühstudium
Besonders begabten Schülerinnen und Schülern wird es im Rahmen des Frühstudiums ermöglicht noch vor Erwerb einer Hochschulzulassung Vorlesungen zu besuchen. Über die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern am Frühstudium gem. Art. 77 Abs. 7 BayHIG entscheiden die Schule und die Hochschule gemeinsam.
Die Schulleitung beurlaubt die Schülerin oder den Schüler vom Unterricht. Der Besuch von Lehrveranstaltungen im gewählten Studiengang an der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt findet ersatzweise für den Unterricht in der Schule statt und gilt als eine Schulveranstaltung. In welchem Umfang schulischer Unterricht ausfallen darf, entscheidet die Schule.
Informationen und den Antrag auf Zulassung zum Frühstudium finden Sie im Formularcenter.