Studierende der FHWS, c Jonas Kron

GEMA Gesamtvertrag - THWS bekommt Prozente

Ob Semesterparty, Konzert oder Projektarbeit - wer Musik öffentlich wiedergibt, benötigt eine Lizenz. Das gilt auch für Angehörige der Hochschule. Die Hochschulrektorenkonferenz hat mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) einen Gesamtvertrag für ihre Mitgliederhochschulen abgeschlossen, der auch für die THWS gilt. Angehörige der THWS profitieren deshalb von einem Rabatt in Höhe von 20 Prozent auf den jeweiligen Vergütungssatz bei der Anmeldung einer GEMA-pflichtigen Nutzung von Musikwerken.

Einzelne Anmeldung mit Verweis auf Gesamtvertrag nötig!

Achtung, der Gesamtvertrag ersetzt nicht die einzelne Anmeldung der GEMA-pflichtigen Nutzung von Musikwerken! GEMA-pflichtig ist die Musiknutzung, wenn sie öffentlich wiedergegeben wird. Bezogen auf den Hochschulbetrieb bedeutet das, dass die Wiedergabe von Musik im Rahmen von Veranstaltungen, wie beispielsweise Abschlussfeiern oder anderer Veranstaltungen im Hochschulkontext, die mit Musik untermalt werden, einer vorherigen Anmeldung bei der GEMA bedarf. Der Veranstalter erwirbt durch die Anmeldung die jeweiligen Rechte zur öffentlichen Nutzung der Musik. Die Anmeldung und entsprechende Lizenzierung erfolgt direkt über die GEMA, entweder online oder über das Kundencenter.

Um den Rabatt in Höhe von 20 Prozent nutzen zu können, muss bei Anmeldung der Musiknutzung bei der GEMA auf die Beteiligung der THWS am Gesamtvertrag mit der Hochschulrektorenkonferenz hingewiesen werden.

Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne bei der Stabsstelle Recht unter rechtsamt[at]thws.de.

Link zur Homepage der GEMA

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