Schwangere Studierende & Studierende mit Kind

Sie sind schwanger?

Seit 01.01.2018 gilt die Neuregelung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG), wonach auch Studentinnen unter den Geltungsbereich dieses Gesetzes fallen, soweit die jeweilige Ausbildungsstelle (hier: Hochschule für angewandte Wissenschaft Würzburg-Schweinfurt) Ort, Zeit und Ablauf von Ausbildungsveranstaltungen verpflichtend vorgibt oder die Studentinnen ein im Rahmen der hochschulischen Ausbildung verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten. Grundvoraussetzung ist jedoch, dass die Schwangerschaft sowie der mutmaßliche Tag der Entbindung der Hochschule mitgeteilt werden, um sich als schwangere Studierende auf die Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes berufen zu können.

Folgende Schritte sind zu beachten:

  1. Zur Anzeige einer Schwangerschaft ist das Formular Anzeige der Schwangerschaft beim Hochschulservice bis Ziffer 2 (Hinweis: Als Ansprechperson der Hochschule unter Ziffer 1 bitte den Sachbearbeiter im HSST eintragen) auszufüllen und zusammen mit einer Schwangerschaftsbescheinigung (Mutterpass) beim Hochschulservice Studium (HSST) vorzulegen.
  2. Für eine Beurlaubung im Rahmen des Mutterschutzes (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt, in speziellen Fällen bis 12 Wochen nach der Geburt) sowie der Elternzeit ist der Antrag auf Beurlaubung beim Hochschulservice Studium zu stellen. Die Zeit der Beurlaubung wird bei der Berechnung von Fristen für Erst- und Wiederholungsprüfungen nicht mitgerechnet. 
  3. Bei Fortsetzung des Studiums während einer Schwangerschaft ohne Beanspruchung einer Beurlaubung, besteht die Möglichkeit, für Prüfungen beim Hochschulservice Studium einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen.
  4. Falls keine Beurlaubung oder Fristverlängerung beantragt wurde, besteht die Möglichkeit, auch während der Schutzfristen vor der Entbindung sowie in den Schutzfristen nach der Entbindung an Prüfungen teilzunehmen. Für stillende Mütter besteht darüber hinaus die Möglichkeit, beim Hochschulservice Studium während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für Prüfungen einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen.
  5. Um die Vereinbarkeit zwischen Studium und Familie konkret zu planen und persönlich abzustimmen, ist ein Beratungsgespräch bei der Studienberatung der Fakultät empfohlen. In diesem Rahmen wird auch eine anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und bei Bedarf werden entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen. Ansprechpersonen der jeweiligen Studiengänge unter https://www.thws.de/beratung-und-service/bewerbung-immatrikulation-pruefungen-praktikum/ansprechpersonen/
  6. Bei Fragen hinsichtlich finanzieller Förderung, Kinderbetreuung und anderer Hilfsangebote können Sie gerne auf uns zukommen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

 

Die Broschüre "Leitfaden zum Mutterschutz" informiert ausführlich über wesentliche Aspekte des Mutterschutzes.

Studierende mit Kind

Die doppelte Belastung durch Studium und Kind stellt für studierende Eltern häufig eine schwierige Situation dar. Es müssen die Anforderungen des Studiums bewältigt sowie die Betreuung und Erziehung des Kindes organisiert werden. Hinzu kommt oft eine zusätzliche finanzielle Belastung.

Die Frauenbeauftragten der THWS möchten bei diesen Herausforderungen unterstützen, nützliche Informationen vermitteln und auf die jeweils zuständigen Institutionen und Ansprechpersonen verweisen. 

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu: