Studierende der FHWS auf einer Wiese, c Jonas Kron

B - Orientieren


B 1 - Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung

Auf der Seite Stipendien können Sie sich ausführlich zu den einzelnen Förderern eines Stipendiums informieren. Außerdem erfahren Sie dort, auf welche Stipendien das Beratungsangebot begrenzt ist.


Der THWS Stipendien-Chat

Die THWS hat eine hochschuleigene Stipendiensuchmaschine entwickelt, welche beim Orientieren in der Stipendienlandschaft helfen soll. Diese ist unter https://www.thws.de/stipendien-chat im Studentenportal zu finden.
Der THWS Stipendien-Chat berücksichtigt neben der Ausbildungsphase, dem Fachsemester und dem Engagement auch die persönlichen Interessen. Den Studierenden werden anhand ihrer Eingaben potenzielle Stipendien vorgeschlagen und danach auf die entsprechenden Homepages der Förderer verwiesen.
An dieser Stelle möchten wir noch einmal explizit darauf hinweisen, dass mit der Nutzung des THWS Stipendien-Chats kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit der im Chatbot hinterlegten Daten einhergeht. Da die Daten Seitens der Förderer ständig geändert werden können, bitten wir Studierende und Studieninteressierte, die genauen Förderkriterien noch einmal auf der entsprechenden Website des jeweiligen Stipendiengebers zu überprüfen. Ebenso verhält es sich mit den geforderten Bewerbungsunterlagen.
Aus technischen Gründen ist es leider nicht möglich, im Chat-Verlauf einen Schritt zurück zu gehen. Bei den Fragen nach Religionszugehörigkeit bzw. politischem Interesse (Parteien) ist jeweils nur eine Auswahl pro Suchlauf möglich. Führen Sie ggf. einen weiteren Suchlauf in einem neuen Fenster durch.

Stipendienlotse

Auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet unter www.stipendienlotse.de eine umfangreiche Stipendiendatenbank an, die nach verschiedenen Kriterien wie zum Beispiel Ausbildungsphase, Studienfächer oder Zielregion durchsucht werden kann.
Die Datenbank enthält bundesweite und internationale Stipendien im privaten und öffentlichen Bereich.


B 2 - Übersicht Stipendien, sortiert nach Zielgruppen

Da die Stipendienlandschaft sehr vielschichtig ist, kann der THWS Stipendien-Chat nicht für alle Personengruppen genaue Ergebnisse liefern. Deshalb wurden für Studierende im dualen Modell, Master-Studierende, Promovierende und ausländische Studierende gesonderte Übersichten erstellt. Die Informationsmaterialien für ausländische Studierende sind ebenfalls in englischer Sprache verfügbar und können via E-Mail an studienberatung[at]thws.de angefordert werden.
Zudem wird eine ergänzende Übersicht für Studierende mit Fluchthintergrund angeboten.


B 2.1 - Studierende im dualen Modell

Begabtenförderungswerk: Ist eine Förderung in dualen Studiengängen möglich? Förderbedingungen:
Avicenna (muslimisch) Nein, duale oder ausbildungsintegrierte Studienmodelle werden nicht gefördert
Cusanuswerk (katholisch) Nein, es werden nur Vollzeitstudiengänge gefördert
Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk (jüdisch) o.A.
Evangelisches Studienwerk Villigst (evangelisch) Nein, duale oder ausbildungsintegrierte Studienmodelle werden nicht gefördert
Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD) Ja
  • Vollzeitstudium
  • Bewerber haben noch mindestens 3 Semester zu absolvieren (Regelstudienzeit)
  • Erststudium (gilt nur für Deutsche und Bildungsinländer*innen)
Friedrich Naumann Stiftung (FDP) Ja
  • Vollzeitstudium
  • Mit Abschluss muss die Berechtigung für die Weiterführung eines Master-Studiums an einer HAW gewährleistet sein
Hanns-Seidel-Stiftung (CSU) Ja, jedoch nur ideelle Förderung und monatliche Studienkostenpauschale, kein zusätzlich übliches finanzielles Stipendium gemäß BAföG-Kriterien
  • Noch mindestens 3 Semester zu absolvieren
  • Vollzeitstudium
Hans-Böckler-Stiftung (gewerkschaftsnah) Ja
  • Erststudium (bzw. Studienabbruch eines ersten Studiums bis spätestens zum 3. Fachsemester)
  • Ausbildungsvertrag muss vorhanden sein
  • Bewerber haben noch mindestens 3 Semester zu absolvieren (Regelstudienzeit)
  • Vollzeitstudiengang
  • Praxisphasen müssen im Studienverlauf integriert sein (beachte Verbundstudium)
Heinrich-Böll-Stiftung (Die Grünen) Nein, duale oder ausbildungsintegrierte Studienmodelle werden nicht gefördert
Konrad Adenauer Stiftung (CDU) Ja
  • Vollzeitstudium
  • Bewerber haben noch mindestens 4 Semester zu absolvieren (Regelstudienzeit)
Rosa-Luxemburg-Stiftung (DIE LINKE) Ja (auch Lux Like Stipendium)
  • Förderung nur, wenn die Berufsakademie staatlich anerkannt ist
  • Ausbildungsvergütung wird auf das Stipendium angerechnet
  • Erststudium in Vollzeit (ein Fachrichtungswechsel im BA-Studium wird bis zum 3. Fachsemester akzeptiert)
  • Zum Förderbeginn müssen noch die Hälfte der Regelstudienzeit (nur Bachelor oder, wenn angestrebt, Bachelor und Masterzusammen) bevorstehen
Stiftung der deutschen Wirtschaft (wirtschaftsnah) Ja
  • Mindestens noch 4 Semester zu absolvieren
  • Vollzeitstudium
  • Mit Abschluss muss die Berechtigung für die Weiterführung eines Master-Studiums an einer HAW gewährleistet sein
Studienstiftung des deutschen Volkes (politisch, konfessionell und weltanschaulich unabhängig) Ja
  • Erststudium in Vollzeit
  • Bewerbung im 1. oder 2. Semester

B 2.2 - Master-Studierende

Stipendiengeber: Ist eine Förderung im Master ohne vorherige Förderung im Bachelor möglich? Förderbedingungen:
Avicenna (muslimisch) Ja, eine Bewerbung ist nur in der Endphase des BA-Studiums und zwar ein Semester vor Antritt des MA-Studiums möglich
Cusanuswerk (katholisch) Ja
  • Nur 4-semestrige Master-Studiengänge
  • Bewerbung vor Beginn des Masterstudiums
Deutschlandstipendium Ja
  • Erststudium
  • BA-Abschluss-Note mind. 1,50 (1. Semester) danach Durchschnittsnote des MA-Studiums mind. 2,00 (2. und 3. Semester)
Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk (jüdisch) Ja
  • Nur 4-semestrige Master-Studiengänge
  • Bewerbung bis spätestens zu Beginn (im 1. Semester) des Masterstudiums
Evangelisches Studienwerk Villigst (evangelisch) Nein, eine Bewerbung für die alleinige Förderung des Master-Studiums ist nicht möglich
Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD) Ja
  • Nur mind. 3-semestrige Masterstudiengänge
  • Bewerbung vor oder zu Beginn (im 1. Semester) des Masterstudiums
Friedrich Naumann Stiftung (FDP) Ja
  • Die Mindestförderungsdauer beträgt 2 Semester
Hanns-Seidel-Stiftung (CSU) Ja
  • Nur 4-semestrige Master-Studiengänge
  • Bewerbung vor Beginn des Masterstudiums
Hans-Böckler-Stiftung (gewerkschaftsnah) Ja
  • Förderung nur, wenn der Bachelorabschluss der bisher höchste akademische Grad ist
  • Bewerbung vor Beginn des Masterstudiums möglich
  • Die Mindestförderungsdauer beträgt 3 Semester
Heinrich-Böll-Stiftung (Die Grünen) Nein, eine Bewerbung für die alleinige Förderung des Master-Studiums ist nicht möglich
Konrad Adenauer Stiftung (CDU) Ja
  • Nur 4-semestrige Master-Studiengänge
  • Bewerbung vor Beginn des Masterstudiums
Rosa-Luxemburg-Stiftung (DIE LINKE) Ja
  • Förderung nur, wenn der Bachelorabschluss der bisher höchste akademische Grad ist
  • Bewerbung im 1. Semester des Masterstudiums (Förderbeginn WS)
  • Immatrikulationsbescheinigung muss vorliegen
Stiftung der deutschen Wirtschaft (wirtschaftsnah) Ja
  • Förderung nur, wenn der Bachelorabschluss der bisher höchste akademische Grad ist
  • Nur 4-semestrige Master-Studiengänge
  • Bewerbung vor Beginn des Masterstudiums (zum Zeitpunkt des AC´s im WS müssen sich die MA-Studierenden im 1. Semester befinden)
Studienstiftung des deutschen Volkes (politisch, konfessionell und weltanschaulich unabhängig) Ja
  • Bewerbung nur auf Vorschlag möglich
  • Der Vorschlag muss im 1. Semester (bei 4-semestrigen Masterstudiengängen) bzw. vor Beginn des Masterstudiums (bei Masterstudiengängen mit weniger Semestern) erfolgen

B 2.3 - Ausländische Studierende

Für alle Förderwerke gelten folgende Förderbedingungen:

Die Voraussetzungen nach §8 BAföG erfüllen alle deutschen Staatsbürger und in der Regel Bildungsinländer sowie in Deutschland daueraufenthaltsberechtigte Personen; darüber hinaus auch anerkannte Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte; Geduldete jedoch erst nach einer 15-monatigen Wartefrist.

  • Als ausländischer Studierender müssen Sie einen Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erbringen können (das Niveau ist je nach Förderer unterschiedlich)
  • Für den Erhalt eines Stipendiums müssen Sie Ihr Studium in Regelstudienzeit absolvieren
  • Generell werden gute bis sehr gute Studienleistungen, gesellschaftliches oder politisches Engagement und Persönlichkeit erwartet
  • Jedes Bewerbungsverfahren ist anders

Stipendiengeber: Wer kann sich bewerben und was wird gefördert? Förderbedingungen:
Avicenna (muslimisch)
  • Internationale Studierende und Promovierende aus EU- und Nicht-EU-Ländern aller Fachrichtungen
  • Bachelor-Studium
  • Deutscher Schulabschluss (Bildungsinländer)
  • Muslimische Konfession (oder Sonderantrag)
  • Noch 5 Semester verbleibende Regelstudienzeit zum Zeitpunkt der Bewerbung
Cusanuswerk (katholisch)
  • Internationale Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen
  • Bachelor- und/oder Masterstudium; Promotionsstudium
  • Katholische Konfession (Sonderantrag für nichtunierte, orthodoxe oder altorientalische Konfession möglich)
Für Promovierende:
  • Herkunft nicht aus einem Entwicklungs- oder Schwellenland Afrikas, Asiens, des nahen Mittleren Ostens oder Lateinamerikas sowie Osteuropas
  • Zulassung zur Promotion
Deutschlandstipendium
  • Internationale Studierende aller Fachrichtungen
  • Bachelor- und/oder Masterstudium
  • Auch Förderung von Zweitstudiengängen, wenn das erste Studium nicht an der THWS absolviert wurde
  • Notendurchschnitt der HZB für Studierende im 1. Semester mindestens 1,50 oder berufl. Qualifikation bzw. eine auf das deutsche Notensystem übertragbare Übersetzung
  • Notendurchschnitt für Bewerber ab dem 2. Semester besser als 2,0
  • Bei Bewerbern für eine Förderung im Master zählt die Note des BA-Abschlusses
  • Mindestens Erreichen von 75 % der CPs je abgelegtem Fachsemester
Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk (jüdisch)
  • Internationale Studierende aller Fachrichtungen
  • Bachelor- und/oder Masterstudium
  • Deutscher Schulabschluss (Bildungsinländer)
  • Jüdische Konfession oder Studium im Bereich der Jüdischen Studien
  • Im Bachelor noch 5 verbleibende Semester (zzgl. aufbauender Master)
  • Bewerbung für reine Förderung eines 4-semestrigen Masters im 1. Semester möglich
Evangelisches Studienwerk Villigst (evangelisch)
  • Internationale Studierende und Studierende mit Fluchterfahrung aller Fachrichtungen
  • Bachelor- und aufbauendes Masterstudium;
  • Promotionsstudium
Für alle gilt:
  • Evangelische Konfession (andere Konfession: Sonderantrag)
  • Noch kein abgeschlossenes Studium
  • Präsenz- und Vollzeitstudiengang
  • Das 3. Fachsemester darf noch nicht überschritten sein
Für Geflüchtete:
  • Ihre Religion und Glaubensrichtung ist unabhängig, gefordert wird Respekt gegenüber anderen religiösen Überzeugungen
Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD)
  • Internationale Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen (insbesondere Personen aus Afrika, Asien, Lateinamerika und Osteuropa)
  • Bachelor- und/oder Masterstudium
  • Promotionsstudium
  • Bereits im Studium
  • Bewerbung im Bachelor-Studium bis zum 3./4. Semester
  • Bewerbung im Master-Studium nur im 1. Semester
Für Promovierende:
  • Zulassung zur Promotion
Friedrich Naumann Stiftung (FDP)
  • Internationale Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen
  • Bewerber aus der EU werden im Bachelor- und Masterstudium gefördert
  • Bewerber aus Nicht-EU-Ländern werden nur im Masterstudium und bei Promotion gefördert
  • Vollzeitstudium
  • Keine Zweitstudiengänge
  • Mindestförderdauer 2 Semester
  • Studierende aus Nicht-EU-Ländern dürfen sich noch nicht länger als 15-Monate in Deutschland (außer zu Forschungs- oder Studienzwecken) aufenthalten
Für Promovierende:
  • Zulassung zur Promotion an einer dt. Hochschule
  • Anfangsphase der Promotion
Hanns-Seidel-Stiftung (CSU)
  • Bildungsinländer, EU-Bürger und Studierende mit Migrationshintergrund
  • Bachelor- und/oder Masterstudium
  • Promotionsstudium
  • Bildungsinländer
  • Vollzeitstudium
  • Erststudium (keine Zweitstudien)
  • Mindestens 3 verbleibende Semester im Bachelor- und im Masterstudium
  • Nicht älter als 32 Jahre
Hans-Böckler-Stiftung (gewerkschaftsnah)
  • Internationale Studierende und Studierende mit Fluchterfahrung aller Fachrichtungen
  • Bachelor- und/oder Masterstudium
  • Promotions-Studium
  • Mindestens 3 verbleibende Semester (zzgl. Master)
  • Reine Masterstudiengänge werden nur gefördert, wenn 4-semestrig
  • Zweit-Studiengänge werden nur gefördert, wenn das 1. Studium nicht länger als 3 Semester studiert wurde
  • Promotionen werden nur zu Beginn gefördert
Heinrich-Böll-Stiftung (Die Grünen)
  • Internationale Studierende aus EU- und Nicht-EU-Ländern, Studierende mit Fluchterfahrung aller Fachrichtungen
  • Bei Fluchthintergrund wird das Bachelor- und Masterstudium sowie das Promotionsstudium gefördert
  • Bei internationalen Studierenden aus EU- und Nicht-EU-Ländern wird nur das Master-Studium gefördert
Für alle:
  • Bewerbung spätestens im 1. Semester
Für internationale Studierende aus EU- und Nicht-EU-Ländern:
  • Erster berufsqualifizierender Studienabschluss (z. B. BA- oder Diplom-Abschluss)
Für Geflüchtete:
  • Erststudium oder im Master unabhängig der Semesterzahl und vom Asylstatus
Für Promovierende:
  • Zulassung zur Promotion
Konrad Adenauer Stiftung (CDU)
  • Ausländische Studierende im Aufbau- oder Masterstudium (keine BA-Studierende) und Promovierende (aus den Sozial- oder Geisteswissenschaften)
  • 2-semestrige Forschungsaufenthalte an einer deutschen Hochschule
  • Bereits ein abgeschlossenes Studium im Heimatland
  • Ehrenamtliches Engagement (bereits im Heimatland)
  • Mindestförderungsdauer von 2 Semestern
  • Altersgrenze 30 Jahre
Rosa-Luxemburg-Stiftung (DIE LINKE)
  • Internationale Studierende und Studierende aus Ägypten, Libyen, Libanon, Tunesien, Jemen, Jordanien, Marokko und dem Irak aller Fachrichtungen,
  • Masterstudium
  • Erststudium in Vollzeit
  • Personen, die zum Studium nach Deutschland gekommen sind und nach dem Abschluss ihres Studiums in ihr Heimatland zurückkehren wollen
  • Nachweis über ein abgeschlossenes Bachelor- bzw. abgeschlossenes Grundstudium (Diplom-, Magister- Staatsexamen)
  • Noch kein höherwertiger Studienabschluss (z. B. Master)
Für Studierende aus Ägypten etc.:
  • Fehlende Deutschkenntnisse können vorerst durch sehr gute Englischkenntnisse ausgeglichen werden
Stiftung der deutschen Wirtschaft (wirtschaftsnah)
  • Internationale Studierende im Bachelor- und/oder Masterstudium
  • Promovierende aller Fächer (diese müssen nicht nach BAföG förderberechtigt sein)
  • Geflüchtete Studieninteressierte können kostenlos einen Studierfähigkeitstest ablegen
Für Bachelor- und Master-Studierende:
  • Nur Vollzeit- und Erststudiengänge
  • Mindestens 4 verbleibende Semester zum Zeitpunkt der Bewerbung (zzgl. Master)
  • Nicht älter als 32 Jahre
Für Promovierende:
  • Nachweis über ein abgeschlossenes Hochschulstudium
  • Nachweis zur Promotionszulassung an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, der Schweiz oder im EU-Ausland
  • Bewerbung zu Beginn des Promotionsvorhabens
Studienstiftung des deutschen Volkes (politisch, konfessionell und weltanschaulich unabhängig)
  • Internationale Studierende aller Fachrichtungen
  • Bachelorstudium
  • Promotionsstudium
Für Bachelor-Studierende:
  • Nur Erststudiengänge
  • Zum Zeitpunkt der Selbstbewerbung ist das Wintersemester das 1. oder 2. Studiensemester

B 2.4 - Promovierende

Für alle Förderwerke gelten folgende Förderbedingungen:

  • Nebentätigkeit max. 1/8 der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (5 Std./Woche), Tätigkeit in Forschung Lehre max. 1/4 der wöchentlichen Arbeitszeit (10 Std./Woche) werden nicht auf das Stipendium angerechnet (siehe BMBF § 1.8)
  • Andere Einkünfte, die nicht aus der eigenen Erwerbsarbeit stammen und 3070 € übersteigen, werden angerechnet (siehe BMBF § 2.2)

Begabtenförderungswerk: Ist eine Förderung bei Promotion möglich? Förderbedingungen:
Avicenna (muslimisch) Ja
  • Zulassung muss vorliegen
  • Bewerbung in der Anfangszeit der Promotion
  • keine Abschlussförderung
  • mehrmalige Bewerbung möglich
Cusanuswerk (katholisch) Ja
  • Förderungshöchstdauer: 3 Jahre
  • Jährliche Zwischenberichte abzugeben
Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk (jüdisch) Ja
  • Regelförderdauer von 2 Jahren (Verlängerung um 2 x 6 Monate möglich)
  • Zulassung muss vorliegen
  • Bewerbung in der Anfangszeit der Promotion
Evangelisches Studienwerk Villigst (evangelisch) Ja
  • Förderungshöchstdauer: 3 Jahre
  • Zulassung muss vorliegen
Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD) Ja
  • Zulassung muss vorliegen
  • keine Abschlussförderung
  • Im Programm für ausländische Promovierende max. 450 € Nebenverdienst erlaubt
Friedrich Naumann Stiftung (FDP) Ja
  • Förderung zunächst 1 Jahr, Verlängerung auf 2 Jahre möglich (Verlängerung auf 3-4 Jahre in Ausnahmefällen möglich)
  • Zulassung muss vorliegen
Hanns-Seidel-Stiftung (CSU) Ja
  • Regelförderdauer: 2 Jahre (Verlängerung um 6 Monate möglich)
  • Altersgrenze: 32 Jahre
Hans-Böckler-Stiftung (gewerkschaftsnah) Ja
  • Zulassung muss vorliegen
  • Altersgrenze: 40 Jahre
  • Nur einmalige Bewerbung möglich
Heinrich-Böll-Stiftung (Die Grünen) Ja
  • Zulassung muss vorliegen
  • Abschlussförderung wird nicht gefördert
  • Regelförderdauer: 2 Jahre (max. Verlängerung um 2 x 6 Monate)
Konrad Adenauer Stiftung (CDU) Ja
  • Der promotionsbefähigende Abschluss liegt nicht mehr als 5 Jahre zurück
  • Erstpromotion
Rosa-Luxemburg-Stiftung (DIE LINKE) Ja
  • Regelförderdauer: 2 Jahre (Verlängerung um 2 x 6 Monate möglich)
  • Zulassung muss vorliegen
  • Keine Altersgrenze
Stiftung der deutschen Wirtschaft (wirtschaftsnah) Ja
  • Regelförderdauer: 2 Jahre (Verlängerung möglich)
  • Promotionsbefähigender Abschluss nicht älter als 5 Jahre
  • Keine Abschlussförderung
  • Nur eine einmalige Bewerbung möglich
  • Zulassung muss vorliegen
Studienstiftung des deutschen Volkes (politisch, konfessionell und weltanschaulich unabhängig) Ja
  • Promotionsbefähigender Abschluss nicht älter als 4 Jahre (mit Ausnahmen)
  • Regelförderdauer: 2 Jahre (Verlängerung um 2 x 6 Monate möglich)

Stand: Februar 2019, Weitere Informationen erhalten Sie auf dem gemeinsamen Portal der Begabtenförderungswerke: www.bmbf.de/de/begabtenfoerderung-in-studium-und-beruf-73.html  und auf www.deutschlandstipendium.de.
Alle Angaben sind ohne Gewähr.