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W2-Professuren

 

Grundsätzlich haben Professorinnen und Professoren an Technischen Hochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Bayern ein Lehrdeputat im Umfang von 18 Semesterwochenstunden. Im Rahmen dieses Deputats werden jedoch nicht nur die reinen Lehrveranstaltungen angerechnet, sondern auch die Übernahme weiterer Aufgaben: Dazu gehören u.a. die Betreuung von Abschlussarbeiten und Praxisprojekten sowie angewandte Forschung. Auch Aufgaben in der akademischen Selbstverwaltung wie die Mitarbeit in Berufungsausschüssen oder Prüfungskommissionen zählen hierzu.

Eine Professur an der THWS kann auch als sogenannte Forschungsprofessur ausgeschrieben werden. Dies bedeutet, dass es für die Dauer von fünf Jahren zu einer befristeten Übertragung von Forschungstätigkeiten im Umfang von 9 Semesterwochenstunden kommt. Auf Grund dieser Aufgaben verringert sich das Lehrdeputat von 18 Semesterwochenstunden auf 9 Semesterwochenstunden. In einer Zielvereinbarung wird mit der Hochschulleitung festgelegt, welche Forschungsziele innerhalb des vorgesehenen Zeitraums erreicht werden sollen. Mögliche Kriterien für die Zielerreichung sind die Höhe der eingeworbenen Drittmittel, die Publikation von Fachartikeln und ähnliches.

Der Fortschritt wird periodisch evaluiert. Am Ende entscheidet die Hochschulleitung gemeinsam mit der Stelleninhaberin oder dem Stelleninhaber, ob die Forschungsprofessur um weitere fünf Jahre verlängert werden soll. Wenn keine Verlängerung beschlossen wird, erhöht sich das Lehrdeputat entsprechend wieder auf 18 Semesterwochenstunden. Auch im Fall einer Forschungsprofessur erfolgt die Stellenbesetzung also unbefristet.

Professuren an der THWS werden in der Besoldungsgruppe W2 vergütet.

Zusätzlich zu regulären Professuren gibt es auch W1-Nachwuchsprofessuren an der THWS. Dazu finden Sie weitere Informationen auf den Webseiten zur W1-Nachwuchsprofessur.