Aufgaben:

1. Förderung und Wahrung der Interessen von Studentinnen, Dozentinnen und Wissenschaftlerinnen

Für weibliche Studierende und wissenschaftlich Beschäftigte sind die Frauenbeauftragten wichtige AnsprechpartnerInnen. Diese helfen ihnen dabei, ihre Ziele zu erreichen und Chancen wahrzunehmen. Ferner tragen sie zur Unterstützung und Förderung frauen- spezifischer Themen in Lehre, Forschung und Praxis bei.

Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Verwendung gendersensibler Sprache. 2020 wurde deshalb ein Arbeitskreis gegründet, der sich mit entsprechenden Fragen dazu befasst und eine Empfehlung zur Verwendung an der Hochschule entworfen hat.


2. Vertretung der Fraueninteressen in allen Hochschulgremien

Die Frauenbeauftragten unterstützen die Hochschulleitung, den Senat und die Fakultäten dabei, Chancengleichheit von Frauen und Männern auf allen Ebenen umzusetzen. Sie nehmen an zahlreichen wichtigen Gremien als stimmberechtigtes oder beratendes Mitglied teil.

Als internationale Hochschule ist dabei neben dem Thema Gender auch Diversity ein weiterer wichtiger Aspekt. Denn nicht nur die Gleichberechtigung der Geschlechter, auch die Gleichberechtigung im Hinblick auf Alter, ethnische und soziale Herkunft, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Weltanschauungen etc. soll gefördert werden. Die THWS setzt sich in diesem umfassenden Sinne für vielfältige Chancengleichheit ein. 


3. Erhöhung des Frauenanteils

Ein wichtiges Anliegen der Frauenbeauftragten besteht darin, langfristig auf die Erhöhung des Frauenanteils an der Hochschule hinzuwirken. Dabei geht es um die gezielte Förderung von Frauen in Bereichen, in denen sie bisher unterrepräsentiert sind. Dies bezieht sich nicht nur auf die Studierenden, sondern auch auf wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Professorinnen.


4. Motivation für Mädchen und junge Frauen, technische Berufe zu ergreifen

Eine weitere Aufgabe liegt darin, Schülerinnen für ein Studium bzw. einen Beruf im sogenannten MINT-Bereich zu motivieren. Daher stellen die Frauenbeauftragten zahlreiche Informationen über die Angebote wie den Girls‘Day, die Schnuppertage u. ä. bereit.


5. Information über Fördermöglichkeiten von Studentinnen

Die Frauenbeauftragten setzen sich für die (finanzielle) Förderung von Studentinnen und deren Netzwerkbildung untereinander ein. Sie möchten Studentinnen dazu ermutigen, sich für ein Stipendium zu bewerben. So wirken sie aktiv bei der persönlichen Weiterentwicklung und der Verbesserung der Karrierechancen der Studentinnen mit.


6. Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses

Bei der Suche nach Promotions- und Habilitationsfördermöglichkeiten erhalten Nachwuchswissenschaftlerinnen von den Frauenbeauftragten Unterstützung. Ebenso werden Wissenschaftlerinnen betreut, die sich für eine Professur an einer Hochschule interessieren, einen Lehrauftrag an einer Hochschule in Bayern übernehmen oder sich einen Überblick über die Hochschulen in Bayern verschaffen möchten.


7. Information über berufliche Perspektiven von Frauen

Bei beruflichen Fragen führen die Frauenbeauftragten individuelle Beratungen durch. Dies umfasst Themen wie berufliche Orientierung, Karriereplanung, Aus- und Weiterbildung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ebenso informieren sie über Mentoring-Projekte oder Förderangebote.


8. Beratung und Hilfestellung bei Diskriminierung, Gewalt und sexueller Belästigung

Studierende, die von sexueller Diskriminierung, Belästigung und/oder Gewalt innerhalb der Hochschule betroffen sind oder waren, können sich in diesen Angelegenheiten an die Frauenbeauftragten wenden.
Diese bieten sowohl Beistand als auch persönliche Beratung - selbstverständlich streng vertraulich und anonym.
Unter der Mail-Adresse antidiskriminierung[at]thws.de können Sie schnell und unkompliziert Hilfe erhalten.

Studierende, die eine Vornamensänderung auf Basis des DGTI-Ergänzungsausweises
Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. erhalten wollen, wenden sich bitte an HSST- Hochschulservice Studium

 

Anlaufstelle im Fall von Diskriminierung und Benachteiligung


9. Beratung für Studierende mit Kind

Um sowohl das Studium als auch den Lebensalltag für Studierende mit Kind zu erleichtern, bieten die Frauenbeauftragten verschiedene Hilfestellungen an. Dazu zählen Beratungsgespräche, Tipps zur besseren Vereinbarkeit des Studiums mit der Familie oder Informationen über regionale Beratungsstellen.


10. Beratung in schwierigen Lebenssituationen

Für Studentinnen, die „Hilfe im Notfall“ suchen, sind die Frauenbeauftragten eine wichtige Anlaufstelle. Notfälle wie finanzielle Schwierigkeiten, häusliche Gewalt und psychische Probleme gehören zu den Themen, zu denen die Frauenbeauftragten Informationen über regionale Beratungsstellen bereitstellen.


11. Organisation von Veranstaltungen

Die Frauenbeauftragten veranstalten Vorträge, Ausstellungen und Kurse zu geschlechtsspezifischen Themen. Infos hierzu auf unserem Kanal bei Instagram.