Die fünf Stufen des Berufungsverfahrens


Vorbemerkung:

Das gesamte Berufungsverfahren dauert im Durchschnitt rund ein Jahr. Wie lange die einzelnen Phasen dauern, ist dabei von Verfahren zu Verfahren unterschiedlich. Den Verlauf des Berufungsverfahrens können Sie jederzeit im Berufungsmonitor verfolgen.


 

Phase 1 - Ausschreibung: Die zu besetzende Professur wird öffentlich ausgeschrieben.

Phase 2 - Vorauswahl: Der Berufungsausschuss sichtet die eingegangenen Bewerbungen. Die Vorauswahl endet mit der Entscheidung, welche Kandidatinnen und Kandidaten zur Probelehrveranstaltung eingeladen werden. Falls zu wenig Bewerbungen vorliegen, besteht die Möglichkeit, dass die Ausschreibung erneut erfolgt.

Phase 3 - Probelehrveranstaltung: Die ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten wer-den schriftlich zur Probelehrveranstaltung eingeladen. Sie erhalten dafür mehrere Wochen Vorbereitungszeit. Die Probelehrveranstaltung besteht aus einem Pflicht- und einem Wahlvortrag, wobei einer der Vorträge auf Englisch gehalten wird. Nach den Vorträgen folgt ein Gespräch mit dem Berufungsausschuss. Sollte der Berufungsausschuss keine oder nicht genügend geeignete Kandidatinnen oder Kandidaten finden, besteht auch hier die Möglichkeit, dass die Ausschreibung erneut erfolgt – gegebenenfalls mit geänderter fachlicher Ausrichtung und/oder mit geändertem Ausschreibungstext.

Phase 4 - Listenerstellung/Listenbeschluss: Der Berufungsausschuss berät über die Ergebnisse der Probelehrveranstaltungen und erstellt eine Vorschlagsliste nach dem Prinzip der Bestenauslese. Im Anschluss beginnt die eingehende Prüfung der Listenplatzierten auf Berufungsfähigkeit. Die Listenkandidatinnen und -kandidaten werden zu einem Gespräch mit der Hochschulleitung eingeladen. Der Senat nimmt Stellung zur Vorschlagsliste des Berufungsausschusses, die letztendliche Entscheidung über die Listenplatzierung liegt bei der Hochschulleitung.

Phase 5 - Ruferteilung: Der Präsident erteilt den Ruf. Falls dieses Angebot nicht angenommen wird, können weitere auf der Berufungsliste platzierte Personen nachrücken. Im Fall einer Forschungs- oder Nachwuchsprofessur bedarf es zusätzlich des Abschlusses einer Zielvereinbarung mit der Person, die den Ruf erhält. Die nichtberücksichtigten Personen werden informiert. Eine neu besetzte Professur beginnt in der Regel zum Start des darauffolgenden Semesters.