Die THWS setzt sich aktiv im Sinne der allgemeinen Gleichbehandlung gegen Benachteiligungen jeglicher Art ein. Unser Ziel ist es, Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. §1 AGG).

Für unsere Mitarbeitenden und Studierenden haben wir daher Anlaufstellen geschaffen, an die Sie sich für Beratung und Hilfe wenden können.

Ansprechperson für Antidiskriminierung und zum Schutz vor sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt nach Artikel 25 des Bay. HIG

 

 

Hilfe im Notfall

Manchmal gibt es Momente und Situationen im Leben, in denen man ohne Hilfe nicht weiterkommt. Beispiele dafür sind Geldsorgen, psychische Probleme, häusliche Gewalt und sexuelle Belästigung.

Auch in Corona-Zeiten kann es zu Problemen vielfältiger Art kommen!

Die Frauenbeauftragten sind dabei eine erste Anlaufstelle für Studentinnen, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Dozentinnen, die Hilfe im Notfall suchen. Sie helfen bei der Problembewältigung, indem sie die Situation mit der nötigen Distanz von außen betrachten und als Gesprächspartnerinnen zur Verfügung stehen. Gespräche werden anonym und vertraulich behandelt. Sollten Sie an der Hochschule belästigt werden, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. 

Kurzinfo im Notfall:

Der Verein Frauen helfen Frauen e. V. hilft auch im Notfall
unter der Nummer: 09721 185233

Sie haben in schwerwiegenden Fällen auch immer die Möglichkeit sich an die Frauenbeauftragte der Polizei zu wenden: https://www.polizei.bayern.de/unterfranken/schuetzenvorbeugen/beratung/frauenundkinder/index.html/1526

Diese kann dann zunächst unter Angabe des Namens des Täters eine so genannte Gefährderansprache durchführen. Hierzu ist noch keine Anzeige nötig. Der Täter wird zunächst von der Polizei aufgesucht und informiert, dass sein Verhalten bekannt ist.

Sollte schriftliche Unterlagen vorliegen, wie Whatsapp, Briefe, Kommentare in Social Media, etc. können sie mit diesen ebenfalls auf dem Familiengericht eine einstweilige Anordnung erwirken:

http://www.stalking-justiz.de/handlungsmoglichkeiten-fur-betroffene/juristische-moglichkeiten/einstweilige-anordnung/