Studienabschluss & Exmatrikulation
Studierenden-Status nach Ende des Studiums
Studierendenstatus bleibt bis Ende des laufenden Semesters. Exmatrikulation auf Antrag mit einem früheren Datum durch Sie in Ausnahmefällen möglich.
Abschluss - letzte Prüfungsleistung - Rückmeldung?
Absehbar, dass Bewertung der letzten Prüfungsleistung im aktuellen Semester? Keine Rückmeldung! Andernfalls ist die Rückmeldung unmittelbar zu Beginn des neuen Semesters über THWS CampusPortal noch möglich.
Abschlusszeugnis - Wann & Wie?
Mit Erstellung des Dokuments "Feststellung der Abschlussnote" im THWS CampusPortal! Übersendung der Abschlussdokumente postalisch bzw. persönliche Abholung.
Exmatrikulation zum Semesterende - Vorliegen der letzten Note
Letzte Note soll drei Wochen vor Semesterende beim Hochschulservice Studium vorliegen. Wenn die Bachelorarbeit letzte Prüfungsleistung ist, besprechen Sie das Vorgehen zwecks Korrekturzeit mit Ihrem/Ihrer Prüfer/in.
Exmatrikulation selbst beantragen
Antrag auf Exmatrikulation an den Hochschulservice Studium über Kontaktformular senden. Rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich!
Exmatrikulation - Und jetzt?
Möglichkeit die Allgemeine Studienberatung zu kontaktieren. Sie gibt Empfehlungen und zeigt Möglichkeiten für die Zeit nach dem Studium auf.
Abschlussnoten und Bescheinigungen
Abschlussnote - Berechnung
Errechnung anhand der Fächeranlage Ihrer Studien- und Prüfungsordnung.
Masterbewerbung an anderer Hochschule - Bescheinigung der vorläufigen Bachelorabschlussnote
Bitte wenden Sie sich über das Kontaktformular an den Hochschulservice Studium.
Rentenversicherungsbescheinigung
Bescheinigung der Rentenversicherung mit Angabe des Studiengangs ausfüllen und über das Kontaktformular an den Hochschulservice Studium senden.
Rückmeldung & Semesterbeiträge
Semesterbeiträge
Übersicht über alle gezahlten Beiträge über das THWS CampusPortal abrufbar. Zu finden unter "Mein Studium -> Studienservice -> Bescheide/Bescheinigungen".
Rückerstattung des Semesterbeitrags
Rückerstattung entsprechend der Satzung des Studentenwerks erfolgt i.d.R. von Amtswegen.