Studierende der FHWS, c Jonas Kron

FAQ

Informationen zu den FAQs

Hier finden Sie die häufig gestellten Fragen zu der Vertieften Praxis, mit kurzen, präzisen Antworten.

Nein, der Studierende ist regulärer Studierender.

Im Normalfall der Studierende selbst. Natürlich können auch andere Unternehmen angesprochen werden. Wir haben eine Liste mit Unternehmen zusammengestellt, die Studierende im Rahmen des Studiums mit vertiefter Praxis beschäftigt haben.

Das ist in Absprache mit dem jeweiligen Unternehmen festzulegen.
Grundsätzlich ist ein Auslandssemester immer anzuraten, vielleicht kann das Unternehmen dabei auch behilflich sein.

Im Modell angedacht ist, dass der Studierende ab dem 3. Semester durchgehend (auch während der Theorie-Semester) bezahlt wird. Allerdings sind auch Sonderregelungen/-absprachen möglich.

In der Regel sehen die Verträge einen Urlaubsanspruch von zehn Tagen während der Praxisblöcke vor.

Grundsätzlich gilt: Je eher, desto besser!
Spätestens mit Ende des 1. Semesters sollte damit angefangen werden. Die benötigte Vorlaufzeit beim Unternehmen (zur Entscheidungsfindung) sollte nicht unterschätzt werden.

Im Normalfall verlängert sich das Studium nicht, denn die zusätzliche Praktikumszeit liegt während der ohnehin vorlesungs- und prüfungsfreien Semesterferien.

Im Idealfall erfolgt der Berufseinstieg direkt nach dem Abschluss des Studiums im jeweiligen Kooperations-Unternehmen.

Nach Absprache mit dem Unternehmen bietet es sich an, auch die Bachelorarbeit im Unternehmen zu schreiben.

Eine Auflösungsklausel besteht im Vertrag.

Motivation für die zusätzlichen Praktikumszeiten ist in jedem Fall erforderlich.
Ansonsten sollten Sie auch zum Unternehmen passen.