Promotion

Wie können Sie promovieren?

Zunächst einmal bedeutet „Promotion“ einen selbständigen Beitrag zur Forschung - im Rahmen einer Doktorarbeit/Dissertation - zu liefern. Diese Dissertation muss eigenständig angefertigt werden und zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen beitragen.
Um promovieren zu können, ist eine Kooperation mit einer Universität erforderlich, da eine Hochschule für angewandte Wissenschaften z. Z. kein eigenes Promotionsrecht hat. Der Promotionsausschuss einer Universität muss dafür seine Zustimmung geben. Die Universitäten müssen besonders befähigte Fachhochschulabsolventen zur Promotion zulassen, wobei die Kriterien bundesweit sehr unterschiedlich sind.

Wie ist der Ablauf?

Der Ablauf eines Promotionsverfahrens wird in der Prüfungsordnung des zuständigen Fachbereiches festgelegt. Das Verfahren kann dabei von Universität zu Universität und von Fach zu Fach sehr unterschiedlich sein.

Wer ist Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner?

Weitere Infos erhalten Sie auf den Seiten zur Nachwuchsförderung der THWS.

Möglichkeiten zur Förderung

Promotionsstipendien der LaKoF

Die Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Bayerischen Hochschulen (LaKoF) bieten im Rahmen Ihrer Karriereförderung für Frauen zwei verschiedene Promotionsstipendien an, die unterschiedliche Qualifikationen voraussetzen.
Entweder haben die Bewerberinnen bereits ein Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenenschaften bzw. an einer Universität absolviert und einschlägige Berufspraxis von mindestens 5 Jahren oder sie haben ein abgeschlossenes HAW-Hochschulstudium und wollen sich direkt im Anschluss mit einer Promotion weiter qualifizieren. Die Laufzeit beider Promotionsstipendien beträgt in der Regel zwei Jahre.
Auf der Webseite der LakoF finden Sie Informationen zu dem Stipendien.

Zudem gibt es ein Qualifizierungsstipendium, das sich an Frauen mit überdurchschnittlich abgeschlossenem Abschluss einer Hochschule für angewandte Wissenschaften/Fachhochschule richtet, die sich weiterqualifizieren möchten, um dadurch die Zulassung zur Promotion zu erhalten.

Qualifizierungsstipendium der LaKoF

Das Qualifizierungsstipendium richtet sich an Frauen mit überdurchschnittlich abgeschlossenem Abschluss einer Hochschule für angewandte Wissenschaften/Fachhochschule, die sich weiterqualifizieren möchten, um dadurch die Zulassung zur Promotion zu erhalten.

Alle Infos auf dem Merkblatt zum Qualifizierungsstipendium

Christiane Nüsslein-Volhard-Stiftung

Die Christiane Nüsslein-Volhard-Stiftung  zur Förderung von Wissenschaft und Forschung (CNV-Stiftung) richtet sich vor allem an hervorragende angehende Wissenschaftlerinnen mit Kind bzw. Kindern. Im Zentrum stehen experimentelle Naturwissenschaften und Medizin. Die Stiftung stellt Mittel zur Verfügung, die Sie im Haushalt und bei der Kinderbetreuung entlasten, um diese Zeit für die wissenschaftliche Arbeit nutzen zu können. Weitere Infos auf der Webseite der CNV-Stiftung.