Studierende der FHWS, c Jonas Kron

Stabsstelle Recht

Über die Stabsstelle Recht

Kontakt

Telefon +49 931 3511-6160
E-Mail rechtsamt[at]thws.de

Ansprechpartner

Ansprechpartner Aufgabenschwerpunkte
Rechtsreferentin

ORRin Claudia Hahn, LL.M. oec.
Raum S.2.04
Sanderring 8a, Würzburg
Telefon +49 931 3511-8123
E-Mail claudia.hahn[at]thws.de

  • fakultätsübergreifende Satzungen und Ordnungen
  • Studien- und Prüfungsordnungen
  • Widerspruchsverfahren
  • Vertretung der THWS vor dem Verwaltungsgericht Würzburg
Rechtsreferentin

Lena Hofmann, Ass. jur.
Raum S.2.04
Sanderring 8a, Würzburg
Telefon +49 931 3511-8366
E-Mail lena.hofmann[at]thws.de

Sprechzeiten nach Vereinbarung
Rechtsreferentin

Sandra Müller, Ass. jur.
Raum S.2.04
Sanderring 8a, Würzburg
Telefon +49 931 3511-8677
E-Mail sandra.mueller[at]thws.de

Sprechzeiten nach Vereinbarung
  • Vertragsgestaltung

Haftungsfragen

Die Stabsstelle Recht informiert hier die Studierenden der THWS über einige wichtige Haftungsfragen.

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz

Wie der Unfallversicherungsschutz an Hochschulen gesetzlich geregelt ist, ergibt sich insbesondere für Studierende aus der Veröffentlichung „Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz an Hochschulen“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8 c SGB VII sind kraft Gesetzes Studierende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen unfallversichert. Dabei gilt auch das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB als versicherte Tätigkeit. Dem Unfallversicherungsschutz unterliegt insbesondere auch die Beteiligung an Exkursionen. Letztlich muss eine Tätigkeit dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule zurechenbar sein um Versicherungsschutz zu erlangen (GUV-SI 8083 April 2008).

Entsprechend den Ausführungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sind „Personen, die als Gasthörer oder Seniorenstudenten eingeschrieben sind, nicht gesetzlich unfallversichert. Ebenso wenig sind dies Teilnehmer an Ferienkursen und an Kursen, die auf die Hochschulzulassung vorbereiten (z.B. Deutschkurse)“ (GUV-SI 8083 April 2008).

Der Unfall ist unverzüglich anzuzeigen. Die gesetzlich vorgeschriebene Unfallanzeige ist im Formularcenter des HSST oder direkt in den Studentenämtern erhältlich. Die Unfallanzeige ist vom Studenten ausgefüllt beim HSST abzugeben. Hier wird die Unfallanzeige bearbeitet und an die Bayerische Landesunfallkasse – Gesetzliche Unfallversicherung – München weitergeleitet.

Haftpflichtversicherung

Studierende haften für von ihnen verursachte Personen- und Sachschäden nach den allgemeinen Haftungsgrundsätzen. Für Schäden an Eigentum der THWS hat die THWS einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Schadensverursacher.

Die Studierenden sind nicht über die THWS haftpflichtversichert. Aus diesem Grund empfiehlt die THWS allen Studierenden den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, die insbesondere auch Schäden an Eigentum der THWS (Labortätigkeit, Umgang z.B. mit humanoiden Robotern, also mit teilweise sehr hochwertigen und/oder empfindlichen Geräten) abdeckt.

Haftpflichtschäden sind unverzüglich bei der Stabsstelle Recht anzuzeigen.